Welche Lkw´s dürfen noch in der Lkw-Durchfahrtverbotszone fahren?
Ein- und ausfahren dürfen Lkw,
- die in dieser Zone Lieferungen zu laden oder zu entladen haben
und
- die - soweit sie auch im Stadtgebiet Stuttgart fahren - eine grüne, gelbe oder rote (noch bis 1.7.2010 gültig) Umwelt-Plakette haben.
Im Interesse einer unbürokratischen Handhabung werden dem Lieferverkehr von der Stadtverwaltung keine Bescheinigungen ausgestellt. Bei Kontrollen ist die Liefertätigkeit gegenüber der Polizei mittels geeigneten Belegen (Bestell-/Lieferschein usw.) nachzuweisen und glaubhaft zu machen.
Innerhalb der Zone mit Lkw zu erbringende Dienstleitungen (z.B. Bau-/Handwerkerarbeiten, Ausbildungsfahrten von Lkw-Fahrschulen usw.) gelten als Liefertätigkeit.
Auch die Rückfahrt nach erfolgter Lieferung mit leerem Lkw innerhalb der Zone zum Firmenstandort ist selbstverständlich noch eine Liefertätigkeit.
Verboten ist dagegen die bloße Durchfahrt durch diese Zone, um etwa ein außerhalb der Zone liegendes Fahrtziel auf kürzerem Wege und schneller zu erreichen. Dies gilt auch für Lkw mit gültiger Umwelt-Plakette.