Förderprogramm Energieeinsparung (Energiesparprogramm)
Das Stuttgarter Energiesparprogramm - ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz
Energiesparprogramm der Stadt Stuttgart
Mit dem Energiesparprogramm bezuschusst die Landeshauptstadt Stuttgart seit 1998 energetische Sanierungen in privaten Wohngebäuden.
Die neuen Förderrichtlinien mit erhöhten Zuschüssen werden mit der Amtsblattveröffentlichung in Kraft treten und für alle Förderanträge gelten, die nach diesem Zeitpunkt im Amt für Liegenschaften und Wohnen eingereicht werden.
Bitte informieren Sie sich kurzfristig bei der Wohnraumförderstelle über die zukünftigen Förderbestimmungen.
Das Programm bietet Ihnen folgende Förderalternativen:
- Gebäudeeigentümer können für die Durchführung einer der aufgeführten Einzelmaßnahmen im Rahmen der Pauschalförderung einen Zuschuss beantragen:
- Dach
- Fassade
- Fenster
- Heizung
- Thermische Solaranlage
- Hocheffizienzpumpe bzw. dezentrales Pumpensystem
Voraussetzung ist eine Erstberatung durch das Energieberatungszentrum Stuttgart e.V. vor Auftragsvergabe und Maßnahmenbeginn. Die Gebühren für die Erstberatung übernimmt die Stadt.
- Für die Durchführung einer Fenstersanierung in Kombination mit einer weiteren Einzelmaßnahme aus Nr.1 können Gebäudeeigentümer im Rahmen der Pauschalförderung einen Zuschuss beantragen.
Voraussetzung ist eine Erstberatung durch das Energieberatungszentrum Stuttgart e.V. vor Auftragsvergabe und Maßnahmenbeginn. Die Gebühren für die Erstberatung übernimmt die Stadt.
- Gebäudeeigentümer können für die Durchführung einer Kombination von zwei oder mehreren Maßnahmen der Wärmedämmung bzw. der technischen Gebäudeausrüstung im Rahmen der Regelförderung einen Zuschuss beantragen.
Voraussetzung ist eine Energiediagnose, die den Zustand des Gebäudes und der Heizungs- und Warmwasseranlagetechnik bewertet und Vorschläge für aufeinander abgestimmte Energieeinsparungen und deren Wirtschaftlichkeit aufzeigt.
Diese produkt- und branchenunabhängige Energiediagnose führen das Energieberatungszentrum Stuttgart e.V. oder die TÜV Süd Industrie Service GmbH durch.
Die Energiediagnose ist vor der Auftragsvergabe und Maßnahmenbeginn zu beauftragen. Die Kosten für die Energiediagnose sind vom Gebäude-eigentümer zu bezahlen, sind aber ebenfalls förderfähig.
Weitere Informationen
Das Energiesparprogramm gilt im gesamten Stadtgebiet mit Ausnahme von förmlich festgelegten Sanierungs- und Entwicklungsgebieten, die über das Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Abteilung Stadterneuerung, Bodenordnung, abgefragt werden können:
Unter Publikationen finden Sie die Richtlinien des Kommunalen Energiesparprogramms vom 8. März 2012 sowie eine Übersicht zu den Antragskonstellationen.Den Antrag auf Zuschüsse für Energie einsparende Maßnahmen finden Sie unter Formulare.
Links zu den beiden Gutachterbüros:
www.ebz-stuttgart.de/
www.tuev-sued.de


