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Landeshauptstadt Stuttgart

Erhaltungssatzungen

Soziale Erhaltungssatzungen (Milieuschutzsatzung)

Die soziale Erhaltungssatzung (sogenannte Milieuschutzsatzung) ist ein städtebauliches Instrument, das die Zusammensetzung der gebietsansässigen Wohnbevölkerung schützen soll. Das Instrument bietet keinen Schutz einzelner Mieterinnen und Mieter, sondern sichert den vorhandenen Wohnungsbestand.

Soziale Erhaltungssatzungen zum Schutz der Bevölkerungsstruktur

Durch Modernisierungsmaßnahmen, Veränderungen der Struktur einer Wohnung, der Umnutzung von Wohnen in Gewerbe oder Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen droht eine Verdrängung der gebietsansässigen Wohnbevölkerung. Daher unterliegen bauliche Maßnahmen, die zu einer Veränderung der Wohnfläche führen, die Wohnungsstruktur verändern (beispielsweise Grundrissänderungen, Zusammenlegen von Wohnungen), sowie Modernisierungsmaßnahmen (beispielsweise der Einbau eines Aufzugs, Anbau eines Balkons, Modernisierung des Badezimmers) einem Genehmigungsvorbehalt. Der Genehmigungsvorbehalt gilt auch für baurechtlich verfahrensfreie Vorhaben. 

Übersicht der sozialen Erhaltungssatzungen

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  • LPG Landesweite Planungsgesellschaft mbH
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