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Landeshauptstadt Stuttgart

Über den Bürgerrat

Losverfahren

Bei einem Bürgerrat ist es wichtig, dass ganz verschiedene Menschen zusammenkommen: Alle Sichtweisen sollen im Bürgerrat vertreten sein und gehört werden. Durch das Losverfahren wird sichergestellt, dass grundsätzlich alle Menschen die gleiche Chance haben, an einem Bürgerrat teilzunehmen.

Faires Losverfahren: Für den Bürgerrat werden 60 Menschen ausgewählt, die so weit wie möglich ein Spiegelbild der Stuttgarter Bevölkerung sind. (Symbolbild)
Hinweis: Am 26. Januar wurden im Statistischen Amt der Stadt Stuttgart die  Personen ausgelost, die am Bürgerrat Klima teilnehmen dürfen. Die ausgelosten Teilnehmenden haben daraufhin eine E-Mail von der Stadt erhalten und wurden darüber informiert.

Die Auswahl der Teilnehmer

Bürgerräte sind so angelegt, dass sie einen Querschnitt der gesamten Bevölkerung abbilden sollen. Das Losverfahren für die Auswahl von Teilnehmern ist inzwischen ein Standard bei Bürgerräten und besteht aus zwei Schritten:

  • Im ersten Schritt zieht die Stadtverwaltung zufällig die Adressen von 6.000 Stuttgarterinnen und Stuttgartern aus dem Einwohnermelderegister. Alle Menschen ab dem Alter von 16 Jahren können ausgewählt werden. Diese Menschen bekommen dann einen persönlichen Brief mit Grußwort des Oberbürgermeisters. In dem Brief werden sie eingeladen, sich für die Teilnahme am Bürgerrat Klima zurückzumelden. Auf diese Weise werden auch viele Menschen erreicht, die sich sonst nur selten beteiligen. Erfahrungsgemäß sagen zwischen 300 und 600 Menschen zu. Weil hier bestimmte Menschen wesentlich häufiger zusagen als andere, braucht es einen zweiten Schritt der Zufallsauswahl.
  • Im zweiten Schritt füllen die 300 bis 600 Menschen einen Fragebogen aus. Darin werden sie nach den folgenden Eigenschaften gefragt: Alter, Geschlecht, Migrationshintergrund, Schulabschluss, Erwerbstätigkeit, wirtschaftliche wie finanzielle Lage, dauerhafte körperliche oder gesundheitliche Einschränkungen und ob sie minderjährige Kinder haben. Diese Daten gehen an das Statistische Amt der Stadt Stuttgart. Dort ist für jede Altersgruppe bekannt, wie viele von den 60 Menschen ungefähr welche Eigenschaften haben müssen, damit ein Spiegelbild der Stuttgarter Bevölkerung erreicht werden kann. Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren sollen zum Beispiel etwas stärker vertreten sein, weil sie auch für alle Kinder zwischen 0 und 16 Jahren mitsprechen müssen, die nicht selbst teilnehmen dürfen. Für jede Kombination aus der Altersgruppe und einer weiteren Eigenschaft gibt es unter den Antwortenden einen "Lostopf" mit Menschen, die diese Eigenschaften erfüllen. Unter ihnen wird dann ausgelost, wer tatsächlich am Bürgerrat teilnehmen darf.

Mit diesen zwei Schritten ist es möglich, eine Gruppe aus 60 sehr unterschiedlichen Stuttgarter Einwohnerinnen und Einwohner zusammenzustellen. Alle relevanten Perspektiven sind so direkt im Bürgerrat vertreten. Nun muss nur noch durch einen gut organisierten Ablauf des Bürgerrats dafür gesorgt werden, dass alle Stimmen auch gehört werden.

Einhaltung des Datenschutzes

Die Stadt darf auf der Grundlage des  Dialogische-Bürgerbeteiligungs-Gesetz (DBG) (Öffnet in einem neuen Tab) die Adressen von Einwohnerinnen und Einwohner aus Stuttgart nutzen, um zufällig ausgewählte Menschen zur Bürgerbeteiligung einzuladen. Die Adresse eines Einwohners wird wieder gelöscht, sobald klar ist, dass er nicht für den Bürgerrat ausgewählt wurde. Auch die Adresse aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Bürgerrats wird drei Monate nach dem Bürgerrat gelöscht.

Wer tatsächlich am Bürgerrat teilnehmen möchte, muss freiwillig weitere Daten über einen Fragebogen eingeben. Das ist wichtig, damit im zweiten Schritt Menschen ausgelost werden können, die alle verschiedenen Perspektiven der Gesellschaft vertreten. In diesem Fragebogen müssen sie auch bestätigen, dass es in Ordnung ist, wenn die Kontaktdaten an die Koordination des Bürgerrats weitergeleitet werden. Alle anderen Daten aus dem Fragebogen gehen nur an das Statistische Amt der Stadt Stuttgart, das entsprechend der Bestimmungen der  §§ 14 und 15 Landesstatistikgesetz (Öffnet in einem neuen Tab)  volle statistische Geheimhaltung der Daten gewährleistet.

Stabsstelle Klimaschutz

Nadja Widmann

Teamleitung

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Bildnachweise

  • amalagna/Getty Images
  • Franziska Kraufmann/Stadt Stuttgart