Die Landes-Hauptstadt Stuttgart möchte erreichen:
Unsere Internet-Seite ist barrierefrei.
Barrierefreie Internet-Seite bedeutet:
Auch Menschen mit verschiedenen Beeinträchtigungen
können die Internet-Seite benutzen.
Es gibt verschiedene Gesetze über Barriere-Freiheit im Internet.
Wir richten uns nach den Regeln in diesem Gesetz:
- Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz
vom Land Baden-Württemberg
Dieser Text ist die Erklärung zur Barriere-Freiheit
von der Landes-Hauptstadt Stuttgart.
Die Erklärung gilt für diese Internet-Seite: www.stuttgart.de
1. Erfüllen wir die Regeln zur Barriere-Freiheit?
Wir haben unsere Internet-Seite selbst genau geprüft.
Wir haben geprüft:
Welche Barrieren gibt es auf unserer Internet-Seite?
Das Ergebnis von der Prüfung war:
Unsere Internet-Seite ist noch nicht ganz barrierefrei.
Einige Regeln zur Barriere-Freiheit erfüllen wir schon.
Einige Regeln erfüllen wir noch nicht.
2. Was ist nicht barrierefrei auf unserer Internet-Seite?
Hier haben wir die Barrieren auf unserer Internet-Seite aufgeschrieben:
Logo und Menü auf der Startseite
Auf der Startseite haben wir oben unser Logo und ein Feld für das Menü.
Im Hintergrund haben wir ein Foto.
Manchmal kann man das Logo und das Menü
nicht gut auf dem Foto erkennen.
Die Unterschiede in den Farben sind dann zu wenig.
Alternativ-Texte
Ein Alternativ-Text ist eine Bild-Beschreibung.
Menschen mit einer Seh-Beeinträchtigung
können die Bilder nicht sehen.
Aber viele von diesen Menschen benutzen
spezielle Vorlese-Programme auf dem Computer.
Die Vorlese-Programme erkennen die Alternativ-Texte.
Und die Vorlese-Programme lesen die Alternativ-Texte dann vor.
So können auch Menschen mit einer Seh-Beeinträchtigung
die Bilder verstehen.
Manchmal passen die Alternativ-Texte nicht so gut zu den Bildern.
Verlinkungen
Mit einer Verlinkung kommt man zu einer anderen Internet-Seite.
Einige Verlinkungen führen zu älteren Seiten von Stuttgart.
Oder zu ganz anderen Internet-Seiten.
Es kann sein:
Die Verlinkungen führen zu nicht barrierefreien Inhalten.
Besonders die Inhalte vom kommunalen Sitzungs-Dienst sind nicht barrierefrei.
PDF-Dokumente
PDF ist der Name für eine bestimmte Art von Dokumenten.
Wir haben viele PDF-Dokumente auf unserer Internet-Seite.
Zum Beispiel Flyer, Broschüren und Info-Blätter.
Diese PDF-Dokumente sind überwiegend nicht barrierefrei.
Amtliche PDF-Doumente sind barrierefrei.
Barrierefreie Inhalte anfordern
Sie brauchen einen bestimmten Inhalt in barrierefrei?
Zum Beispiel ein PDF-Dokument.
Aber Sie haben das auf unserer Internet-Seite nicht gefunden?
Dann melden Sie sich bitte bei uns.
Die Kontakt-Daten stehen in dem Punkt 4 „So können Sie Barrieren melden“.
Und sagen Sie uns wie das Thema heißt.
Wir können Ihnen dann vielleicht das Thema in einer anderen Form zuschicken.
3. Erklärung zur Barriere-Freiheit
Wir haben diese Erklärung zur Barriere-Freiheit am 31. Juli 2020 geschrieben.
Dafür haben wir unsere Internet-Seite selbst genau geprüft.
Die Überprüfung haben wir am 2. Februar 2020 gemacht.
Nach der Überprüfung haben wir noch Sachen auf unserer
Internet-Seite angepasst.
Wir haben unsere Erklärung noch einmal geprüft.
Das haben wir zuletzt am 31.Januar 2024 gemacht.
4. So können Sie Barrieren melden
Sie haben Probleme mit unserer Internet-Seite?
Sie wollen eine Barriere melden?
Dann können Sie sich bei uns melden.
Dafür haben Sie verschiedene Möglichkeiten:
Mit der Post
Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Kommunikation
Online-Redaktion
Astrid Knoll
Koordination digitale Barrierefreiheit
70173 Stuttgart
Mit einer E-Mail
Die E-Mail-Adresse ist: astrid.knollstuttgartde
Sie können auch unser Kontakt-Formular benutzen.
Klicken Sie dafür auf:
Barrieren zur Internet-Seite melden
Dann kommen Sie zu unserem Kontakt-Formular.
Über Telefon
Die Telefon-Nummer ist: 07 11 21 69 17 19
So können Sie sich beschweren
Sie haben uns eine Barriere gemeldet.
Und Sie haben für mindestens 4 Wochen keine Antwort
von uns bekommen?
Dann können Sie sich beschweren.
Das machen Sie bei der Schlichtuns-Stelle der Landes-Regierung.
Bei dem Schlichtungs-Verfahren klärt dann mit Ihnen
und mit uns den Streit über die Barriere-Freiheit.
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseitenicht barrierefrei zugänglich ist:
Sie können die in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht nach 4 Wochen antworten:
- Dann können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden.
Adresse der Schlichtungs-Stelle:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtungbarrierefreiheit.bwlde
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de (Öffnet in einem neuen Tab)
Das Schlichtungsverfahren kostet kein Geld.
(Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.)
Sie können Sich auch an einen kommunalen Beauftragten
für Menschen mit Beeinträchtigung wenden.
Die kommunalen Beauftragten sind immer nur für eine bestimmte Stadt oder einen bestimmten Landkreis zuständig.
Die Kontakt-Daten finden Sie über die Internet-Seite
von Ihrer Stadt oder Ihrem Landkreis.
Übersetzt und geprüft vom Braunschweiger Büro für Leichte Sprache,
Lebenshilfe Braunschweig, Bilder © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.