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Landeshauptstadt Stuttgart

Ankommen

Schule

In der Stadt Stuttgart wird für geflüchtete Kinder und Jugendliche der Schulbesuch ermöglicht. Die Teilnahme findet in enger Absprache zwischen den Schulen und dem Staatlichen Schulamt Stuttgart statt.

Übersetzung / переклад / Translation

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Für geflüchtete Kinder ist der Schulbesuch im ersten halben Jahr nach der Einreise freiwillig. Derzeit besteht noch keine Schulpflicht. (Symbolbild)

Die Landeshauptstadt will es geflüchteten Kindern aus der Ukraine ermöglichen, Schulen in Stuttgart zu besuchen. An der Ameisenbergschule wurden zunächst zwei zusätzliche Klassen eingerichtet.

Darüber hinaus gibt es bereits Vorbereitungsklassen an zahlreichen Schulen, die noch Platzkapazitäten vorhalten. Auch eine Aufnahme der geflüchteten Kinder in Regelklassen wird teilweise ermöglicht. Das Regierungspräsidium Stuttgart und das Staatliche Schulamt sind gemeinsam mit dem Schulverwaltungsamt bemüht, die Kapazitäten hinsichtlich der Vorbereitungsklassen aufgrund der dynamischen Lage bedarfsgerecht anzupassen.


Für Schüler und Schülerinnen bis zur Klasse 10 im Alter von 6 bis 15 Jahre ist das Staatliche Schulamt Stuttgart zuständig:

Staatliches Schulamt Stuttgart
Koordinierungsstelle
Bebelstraße 48
70193 Stuttgart
Telefon:  0711 / 6376-400 (von 9 - 12 Uhr)
E-Mail:  Koordinierung.migrationssa-s.kv.bwlde


Für Schülerinnen und Schüler im Alter von 15 bis 18 Jahre ist die Meldestelle berufsbildende Schulen Stuttgart zuständig:

Meldestelle Berufsbildende Schulen der Stadt Stuttgart  
Gewerbliche Schule für Farbe und Gestaltung
Leobener Str. 97
70469 Stuttgart                  
Telefon: 0711 / 216-60277
E-Mail:  meldestelle-bsstuttgartde

Hinweis: Das Gesundheitsamt empfiehlt allen Kindern und Jugendlichen dringend, sich vor Besuch einer Schule  bei einem Kinderarzt medizinisch untersuchen zu lassen.

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Bildnachweise

  • Getty Images/Iza Habur