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Landeshauptstadt Stuttgart

Bauen

Städtische Kleinsiedlungsgebiete

In Stuttgart gibt es vier Kleinsiedlungsgebiete, in denen für Familien die Möglichkeit besteht, ein Einfamilienhaus im Erbbaurecht zu erwerben. Dafür gelten bestimme Auswahlkriterien, die Entscheidung erfolgt durch das Liegenschaftsamt.

Erworben wird hierbei das Privatgebäude und das Recht, dass das Gebäude des sogenannten Erbbauberechtigten auf dem städtischen Grundstück stehen darf. Das Grundstück verbleibt im Eigentum der Stadt. Für die Nutzung ist ein Entgelt, der sogenannte Erbbauzins, an die Stadt zu entrichten.

Für den Verkauf einer Kleinsiedlerstelle im Erbbaurecht, also von Privat an Privat, ist die Zustimmung der Stadt als Grundstückseigentümerin erforderlich. Die Auswahl der Käufer erfolgt direkt durch das Liegenschaftsamt.

Die Kleinsiedlungsgebiete liegen in:

 Steinhaldenfeld, Bad Cannstatt

 Neuwirtshaus, Zuffenhausen

 Hoffeld, Degerloch

 Wolfbusch, Weilimdorf

Auswahlkriterien

Die Bewerberfamilien müssen bestimmte Kriterien erfüllen. Unter anderem sind dies:

  • Familie mit mindestens einem eigenen oder angenommenen im Haushalt lebenden Kind unter 14 Jahren
  • Einhaltung der Einkommensvoraussetzungen nach § 12 und 10 Abs. 3 Landeswohnraumfördergesetz (LWoFG) i.V.m. den Verwaltungsvorschriften (VwV-Wohnungsbau BW)

Bei Erfüllen dieser Kriterien können Sie sich beim  Liegenschaftsamt unverbindlich auf eine Warteliste setzen lassen. Eine Zusicherung, dass es zu einem Erwerb einer Siedlerstelle kommt, wird vonseiten der Stadt dadurch jedoch nicht begründet.

Die Voraussetzungen müssen zum Zeitpunkt der Vergabe erfüllt sein. 

Ein Erwerb des Grundstücks ist nicht möglich. 

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Städtische Kleinsiedlungen

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