Erworben wird hierbei das Privatgebäude und das Recht, dass das Gebäude des sogenannten Erbbauberechtigten auf dem städtischen Grundstück stehen darf. Das Grundstück verbleibt im Eigentum der Stadt. Für die Nutzung ist ein Entgelt, der sogenannte Erbbauzins, an die Stadt zu entrichten.
Für den Verkauf einer Kleinsiedlerstelle im Erbbaurecht, also von Privat an Privat, ist die Zustimmung der Stadt als Grundstückseigentümerin erforderlich. Die Auswahl der Käufer erfolgt direkt durch das Liegenschaftsamt.
Die Kleinsiedlungsgebiete liegen in:
Steinhaldenfeld, Bad Cannstatt
Neuwirtshaus, Zuffenhausen
Hoffeld, Degerloch
Wolfbusch, Weilimdorf
Auswahlkriterien
Die Bewerberfamilien müssen bestimmte Kriterien erfüllen. Unter anderem sind dies:
- Familie mit mindestens einem eigenen oder angenommenen im Haushalt lebenden Kind unter 14 Jahren
- Einhaltung der Einkommensvoraussetzungen nach § 12 und 10 Abs. 3 Landeswohnraumfördergesetz (LWoFG) i.V.m. den Verwaltungsvorschriften (VwV-Wohnungsbau BW)
Bei Erfüllen dieser Kriterien können Sie sich beim Liegenschaftsamt unverbindlich auf eine Warteliste setzen lassen. Eine Zusicherung, dass es zu einem Erwerb einer Siedlerstelle kommt, wird vonseiten der Stadt dadurch jedoch nicht begründet.
Die Voraussetzungen müssen zum Zeitpunkt der Vergabe erfüllt sein.
Ein Erwerb des Grundstücks ist nicht möglich.
Downloads
- Merkblatt für Interessenten zum Erwerb von KleinsiedlerstellenPDF-Datei207,21 kB
- Bewerbung für den Erwerb einer Kleinsiedlerstelle im ErbbaurechtPDF-Datei707,16 kB
- Einkommensgrenze zum Erwerb einer Kleinsiedlerstelle 2024PDF-Datei194,39 kB
- Checkliste Ihrer Bewerbung für den Erwerb einer Kleinsiedlerstelle im ErbbaurechtPDF-Datei182,26 kB
- Einverständniserklärung zum E‐Mail Austausch bei städtischen KleinsiedlungsgebietenPDF-Datei328,88 kB