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Landeshauptstadt Stuttgart

Bevölkerungsschutz

Katastrophenschutz bei radioaktivem Störfall

In der Umgebung von kerntechnischen Anlagen kann die Gefahr bestehen, dass bei einem Störfall radioaktive Stoffe freigesetzt werden. Eine der vielen Maßnahmen des Katastrophenschutzes wäre in diesem Ereignisfall die Ausgabe von Jodtabletten an die Bevölkerung.

In Baden-Württemberg wird derzeit noch ein Kernkraftwerk, das EnBW-Kernkraftwerk Neckarwestheim (GKN II) betrieben. Das Kraftwerk soll Ende 2022 abgeschaltet werden.

Grundsätzlich unterliegen Planung, Bau und Betrieb kerntechnischer Anlagen in Deutschland strengsten Sicherheitsvorschriften, die den Eintritt eines Störfalls praktisch ausschließen. Sollte es im unwahrscheinlichsten Fall jedoch zu einem Störfall mit radioaktiver Strahlung kommen, greifen Maßnahmen, die bei einem Notfall dem Schutz und der Sicherheit der Bevölkerung dienen.

Eine Maßnahme ist die Verteilung von Jodtabletten. Bei rechtzeitiger Einnahme verhindern die Tabletten eine Einlagerung von radioaktivem Jod in der Schilddrüse. Deshalb werden in Städten und Gemeinden rund um Kernkraftwerke Jodtabletten zur Prophylaxe eingelagert.

In Baden-Württemberg wird mit dem Kernkraftwerk Neckarwestheim GKN II nur noch ein Kernkraftwerk betrieben. Es liegt über 20 km vom Stadtgebiet Stuttgart entfernt, so dass hier die Maßnahmen für den Umkreis 20 – 100 km um ein Kernkraftwerk gelten. Das Kernkraftwerk wird zum 31.12.2022 stillgelegt. 

Ein weiteres Kernkraftwerk liegt im 20 – 100 km-Umkreis um Stuttgart. Hierbei handelt es sich um das fast 100 km entfernte Kernkraftwerk Gundremmingen bei Günzburg, im benachbarten Bundesland Bayern. Der letzte verbliebene Block C wurde bereits am 31.12.2021 stillgelegt.

Jodtabletten werden noch ein Jahr nach Stilllegung zur Ausgabe an die Bevölkerung vorgesehen. Sofern noch Brennstoff in den Anlagen verwahrt wird, werden bis zu drei Jahre nach dem Tag der Abschaltung noch Jodtabletten verteilt.

Jodtabletten zur Prophylaxe

Jodtabletten verhindern die Aufnahme von radioaktivem Jod. Durch die Tabletten wird eine sogenannte Jodblockade erzeugt.

Jodtabletten sättigen in der angegebenen Dosierung und bei Einnahme zum empfohlenen Zeitpunkt die Schilddrüse mit Jod und verhindern damit die Speicherung radioaktiven Jods (sogenannte Jodblockade). Ansonsten würde die Schilddrüse das radioaktive Jod aus der Luft über die Atmung aufnehmen und einlagern, was Jahrzehnte später zu Schilddrüsenkrebs führen könnte. Durch die Strahlenschutzkommission wurde ein bundeseinheitlicher Rahmenkatalog erstellt, der von den Ländern und Gemeinden in besonderen Katastropheneinsatzplänen umgesetzt wurde.

Einnahme der Kaliumjodid‐Tabletten

Die Tabletten aus der Notfallbevorratung enthalten 65 mg Kaliumjodid/Stück (entspricht 50 mg Jodid). Die Jodtabletten sollen möglichst nicht auf nüchternen Magen eingenommen werden. Die Tabletten können geschluckt oder in Flüssigkeit gelöst eingenommen werden.

Dosierung Menge
Säuglinge bis zu einem Monat 1/4 Tablette
Kleinkinder über ein Monat bis drei Jahre 1/2 Tablette
Kinder über drei bis zwölf Jahre 1 Tablette
Personen von 13 bis 45 Jahren 2 Tabletten

Schwangere und Stillende erhalten die gleiche Joddosis wie Erwachsene (zwei Tabletten). Erwachsene über 45 Jahren sollen keine Jodtabletten einnehmen, da bei ihnen das Gesundheitsrisiko für schwerwiegende Schilddrüsenerkrankungen (zum Beispiel durch Jod ausgelöste Schilddrüsenüberfunktion) infolge der Tabletteneinnahme höher ist als das Strahlenrisiko durch Einatmen von radioaktivem Jod.

Jodausgabestellen in Ihrer Nähe

Jodausgabestellen in Stuttgart

Information der Bevölkerung im Ereignisfall

Im Ereignisfall wird die Bevölkerung über Rundfunk und Fernsehen sowie über Warnapps und Lautsprecherdurchsagen informiert. Hören Sie gut zu und folgen Sie den Anweisungen. Wenn Sie dazu aufgefordert werden, gehen Sie bitte zu Fuß zu den Ausgabestellen. Die Ausgabe der Jod-Tabletten an den Anlaufstellen bedeutet nicht gleichzeitig die Einnahme. Bitte verfolgen Sie die Rundfunk- und Fernsehdurchsagen, bis die Einnahme der Tabletten ausdrücklich angeordnet wird.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • EnBW
  • Branddirektion