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Landeshauptstadt Stuttgart

Denkmäler und Gedenkstätten

Herbert Gebauer: Gedenkstein zum Gedächtnis an die jüdischen Mitbürger, 1961

Anschrift & Erreichbarkeit

Anschrift

Herbert Gebauer: Gedenkstein zum Gedächtnis an die jüdischen Mitbürger, 1961
König-Karl-Straße 51
70372 Stuttgart

Der Gedenkstein zur Erinnerung an die ehemaligen jüdischen Mitbürger wurde 1961 von Herbert Gebauer geschaffen. Er steht an der Stelle der ehemaligen Synagoge der seit 1871 selbstständigen jüdischen Gemeinde Cannstatts, die in der Reichspogromnacht am 9. November 1938 niedergebrannt wurde. Am Granitstein ist folgender Text zu lesen: "Hier stand die von der Israelitischen Gemeinde Cannstatts im Jahre 1876 erbaute Synagoge. Sie wurde in der Nacht vom 9. zum 10. November 1938 in der Zeit einer gottlosen Gewaltherrschaft zerstört. Zum Gedächtnis an unsere Mitbürger jüdischen Glaubens, zur Mahnung, nie wieder den Ungeist des Hasses und der Verfolgung aufkommen zu lassen, hat die Stadt Stuttgart diesen Stein gesetzt." Träger: Stadt Stuttgart, Einweihung: 14. Juli 1961

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Herbert Gebauer: Gedenkstein zum Gedächtnis an die jüdischen Mitbürger, 1961
König-Karl-Straße 51
70372 Stuttgart

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  • Kulturamt Stuttgart