Inhalt anspringen

Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung

Aufenthalt von Unionsbürgern sowie von Staatsangehörigen der EWR-Staaten (Norwegen, Island, Liechtenstein)

Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sowie Staatsangehörige von Norwegen, Island und Liechtenstein können visumfrei einreisen und benötigen keine Aufenthaltserlaubnis. Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist ohne besondere Erlaubnis möglich.

Aufenthaltsrecht
Sie genießen ein allgemeines Freizügigkeitsrecht und benötigen daher keine Aufenthaltserlaubnis. Freizügigberechtigt sind insbesondere:

  • Arbeitnehmer und Auszubildende
  • Arbeitssuchende für 6 Monate
  • niedergelassene selbstständige Erwerbstätige
  • selbstständige Erbringer von Dienstleistungen ohne Niederlassung
  • nicht Erwerbstätige mit ausreichendem Krankenversicherungsschutz und ausreichenden Existenzmitteln (z.B. Rentner oder Studenten)
  • Daueraufenthaltsberechtigte

Erwerbstätigkeit / Hinweise für Arbeitgeber
Unionsbürger sowie Staatsangehörige aus Norwegen, Island und Liechtenstein  weisen ihr Aufenthaltsrecht und das Recht auf Zugang zum Arbeitsmarkt ausschließlich über den Nationalpass oder das Ausweisdokument und die Meldebescheinigung nach. Arbeitgeber müssen deshalb für diesen Personenkreis keinen Nachweis mehr über das Aufenthaltsrecht für beschäftige EU-Bürger führen.

Ihr Kontakt zu uns:

Service-Telefon

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Stuttgart
  • Stadt Stuttgart
  • Stadt Stuttgart
  • Stadt Stuttgart
  • Stadt Stuttgart
  • Stadt Stuttgart
  • Stadt Stuttgart
  • Stadt Stuttgart
  • Stadt Stuttgart
  • Stadt Stuttgart
  • Stadt Stuttgart
  • Stadt Stuttgart
  • Stadt Stuttgart
  • Stadt Stuttgart
  • Stadt Stuttgart
  • Stadt Stuttgart
  • Stadt Stuttgart
  • Stadt Stuttgart
  • Stadt Stuttgart