Beihilfen sind Leistungen für Tierverluste infolge von den in der Leistungssatzung der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg genannten Krankheitsgeschehen.
- Schäden durch Tierverluste, bei denen Sie keine Entschädigung erhalten,
- andere Schäden nach amtlichen Maßnahmen,
- Kosten von Maßnahmen zur Verhütung, Erkennung oder Bekämpfung von Tierseuchen und anderen Tierkrankheiten,
- Kosten von Desinfektionsmitteln bei Desinfektionen in landwirtschaftlichen Betrieben im Rahmen der Bekämpfungsmaßnahmen bei anzeigepflichtigen Tierseuchen
Unter Umständen können Sie auch eine außerordentliche Beihilfe erhalten, wenn Sie ohne Ihr Verschulden durch Tierkrankheiten oder Tiergesundheitsmaßnahmen erheblichen wirtschaftlichen Schaden erlitten haben.
Diese Geldleistung kann gewährt werden:
- im Einzelfall
- bei Tierverlusten der beitragspflichtigen Tierarten
- nach Beschluss des Beihilfeausschusses des Verwaltungsrates der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg
- Pferde
- Rinder
- Schweine
- Schafe
- Bienenvölker
- Geflügel
Sie können beim Veterinäramt auch außerordentliche Beihilfen beantragen. Über diese Anträge entscheidet der Beihilfeausschuss der Tierseuchenkasse.
Weitere Informationen bei der Tierseuchenkasse.
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