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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Auszählung der Stimmen und Sitzverteilung im Gemeinderat

Wenn am Montag und Dienstag, 26. und 27. Mai, die Stimmen für die Gemeinderatswahl ausgezählt werden, wird zum ersten Mal bei einer Kommunalwahl in Baden-Württemberg das Berechnungsverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers angewendet.

Es löst die bisherige Methode nach d'Hondt ab. Bei der Gemeinderatswahl werden zunächst die Stimmen pro Wahlvorschlag (Liste) zusammengezählt. Dann geht es mit dem Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers weiter: Die 60 Sitze des Stuttgarter Gemeinderats werden auf die zwölf zur Wahl zugelassenen Listen verteilt. Das heißt: Die Gesamtstimmen pro Liste werden der Reihe nach durch 1, 3, 5, 7, …  geteilt und die 60 Sitze in der sich daraus ergebenden Reihenfolge verteilt.

In einem zweiten Schritt erhalten nun innerhalb der einzelnen Listen die Bewerber mit den meisten Stimmen die zuvor verteilten Sitze. "So ist zu erklären, warum manche Bewerber einen Sitz erhalten, andere mit mehr Stimmen aber nicht", sagt Michael Haußmann, Leiter der Abteilung Bevölkerung und Wahlen beim Statistischen Amt.

Mehr Chancen für kleineren Parteien

Haußmann nennt ein Beispiel: Bei der Gemeinderatswahl 2009 bekam die Liste der Republikaner einen Sitz zugeteilt, Dr. Rolf Schlierer zog als Bestplatzierter seiner Liste mit 14 980 Stimmen in den Gemeinderat ein. 204 Bewerber hatten zwar ein besseres Stimmenergebnis erzielt, waren bei der Sitzvergabe aber leer ausgegangen, an erster Stelle Uli Endress von der CDU mit 49 096 Stimmen. Rund drei Jahre später ist er dann als bestplatzierte "Ersatzperson" der CDU in den Gemeinderat nachgerückt.

Bei der Gemeinderatswahl am 7. Juni 2009 galt noch das Berechnungsverfahren nach D'Hondt (Teilung der Gesamtstimmen durch 1, 2, 3, …). Die neue Methode nach Laguë/Schepers soll kleineren Parteien gerechter werden, erklärt Haußmann.

Weitere Informationen zum Thema unter www.wahlrecht.de.

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