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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Zum Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart, zum Rechtsstreit um Kita-Platz, am 28. November 2014

Isabel Fezer, Bürgermeisterin für Soziales, Jugend und Gesundheit der Landeshauptstadt Stuttgart: "Wir haben das Urteil zur Kenntnis genommen. Wir werden nun die schriftliche Begründung des Verwaltungsgerichts abwarten. Danach werden wir über unsere nächsten Schritte entscheiden. Ob wir Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim einlegen werden, können wir zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht sagen. Fest steht, dass wir weiter die Kindertagesbetreuung intensiv ausbauen werden. Mit den bereits beschlossenen Vorhaben werden wir die Versorgungsquote für die unter dreijährigen Kinder in den nächsten Jahren auf knapp 60 % verbessern."

Eltern eines heute zwei Jahre alten Kindes haben vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart gegen die Landeshauptstadt Stuttgart geklagt, weil diese ihnen keinen Platz in einer städtischen Kita anbieten konnte. Die Eltern wollen die zusätzlichen Kosten einer Unterbringung ihres Kindes in einer privaten Einrichtung von der Stadt erstattet bekommen.

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