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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Sozialticket im Öffentlichen Personennahverkehr ab 2015

Der Stuttgarter Gemeinderat stimmt der Einführung zu. Bonuscard-Besitzer werden so deutlich entlastet.

Mit großer Mehrheit hat der Gemeinderat am Donnerstag, 16. Oktober, entschieden, in der Landeshauptstadt ein ÖPNV-Sozialticket für Bonuscard-Besitzer einzuführen.

Damit wird dieser Personenkreis deutlich stärker entlastet als bisher. Der Sozialausschuss hatte bereits am 29. September mit überwiegender Mehrheit zugestimmt, der Verwaltungsausschuss folgte am 15. Oktober.

Das Sozialticket wird zum 1. Januar 2015 eingeführt. Es gilt für das 9-Uhr-Umwelt-Monats-Ticket, das Monats-Ticket Jedermann (dort jeweils wahlweise für eine oder zwei Zonen), das Senioren-Monats-Ticket und das 14-Uhr-Junior-Monats-Ticket.

Mit der Einführung ist nicht nur ein Wechsel in der Höhe, sondern auch in der Art des Zuschusses verbunden. Statt eines Festzuschusses übernimmt die Stadt grundsätzlich die Hälfte der Kosten, auch bei Preiserhöhungen. Beispiel: Das 9-Uhr-Umwelt-Monats-Ticket kostet für eine Zone regulär 49 Euro. Bisher gab es einen Festzuschuss von 15,50 Euro. Künftig schießt die Stadt 24,50 Euro zu.
In Stuttgart besitzen rund 66.000 Menschen eine Bonuscard, das sind elf Prozent der Einwohner. Insgesamt ist der Zuschuss der Stadt für das Jahr 2015 auf 4,9 Millionen Euro begrenzt. Die voraussichtlichen überplanmäßigen Aufwendungen von maximal 2,7 Millionen Euro werden im Teilhaushalt des Sozialamts bereitgestellt.

Der Gemeinderat hatte bei den Haushaltsberatungen im vergangenen Dezember den Grundsatzbeschluss zur Einführung eines Stuttgarter Sozialtickets gefasst. Ziel war, den Zuschuss zu bestimmten Fahrkartenarten, den die Stadt als freiwillige Leistung erbringt, und damit auch die Möglichkeit zur Teilhabe am öffentlichen Leben zu verbessern.

Keine andere deutsche Stadt stellt dafür so viel Geld zur Verfügung. In den anderen Bundesländern mit Sozialticket (Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Berlin) wird die Finanzierung vollständig vom jeweiligen Land übernommen.

Nach Abstimmung mit SSB und VVS legte die Verwaltung verschiedene Varianten vor. Der Gemeinderat hat über die vierte Variante entschieden.

Informationen zur Bonuscard

Mit der Bonuscard bietet die Stadt Stuttgart als freiwillige Leistung nach einem differenzierten System Vergünstigungen für Menschen an, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGBII/ ALGII oder SGBXII Grundsicherung/Sozialhilfe) oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.

Anspruchsberechtigt sind auch Personen mit geringem Einkommen, die aber keinerlei soziale Transferleistungen zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes beziehen.

Dem Berechtigtenkreis soll durch den Sozialausweis Bonuscard ermöglicht werden, trotz finanzieller Einschränkungen am kulturellen, sportlichen und sozialen Leben in der Stadt teilzunehmen.

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