Inhalt anspringen

Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Landesfamilienpass und Gutscheinkarte 2016

Die Inhaber eines Landesfamilienpasses können wie in den Vorjahren bei den Bürgerbüros in den Stadtbezirken oder beim Bürgerbüro Mitte im Schwabenzentrum, Eberhardstraße 39, 70173 Stuttgart, gegen Vorlage des Landesfamilienpasses ab sofort die Gutscheinkarte für 2016 abholen oder direkt online über www.stuttgart.de bestellen, sofern die Berechtigung fortbesteht.

Familien, die noch keinen Landesfamilienpass besitzen, können einen solchen bei jedem Bürgerbüro oder online beantragen.

Voraussetzungen für den Familienpass

Den Landesfamilienpass können erhalten:

  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit Ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien, die mit einem kindergeldberechtigten schwer behinderten Kind mit mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien, die SGB II beziehungsweise kinderzuschlagsberechtigt sind, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kinder in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

Kostenlos ins Museum, Schlösser, Gärten

Der berechtigte Personenkreis kann mit der Gutscheinkarte 2016 und unter Vorlage des Landesfamilienpasses 2016 insgesamt 20-mal die Staatlichen Schlösser und Gärten und die Staatlichen Museen in Baden-Württemberg kostenfrei beziehungsweise zu einem ermäßigten Eintritt besuchen. Bei jedem Besuch ist der entsprechende Gutschein abzugeben. Die speziell bezeichneten Gutscheine berechtigen zum jeweiligen eimaligen kostenfreien Eintritt.

Liste aller Einrichtungen im Internet

Verschiedene Einrichtungen können ohne besonderen Gutschein gegen Vorlage des Landesfamilienpasses unentgeltlich besucht werden. Auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren www.sozialministerium-bw.de ist unter "Familien mit Kindern" > "Leistungen für Familien" > "Landesfamilienpass" eine Liste aller Staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg sowie eine Liste aller nicht staatlichen Einrichtungen eingestellt, die für Passinhaber einen kostenfreien beziehungsweise ermäßigten Eintritt gewähren.

Öffnungszeiten der Bürgerbüros

  • Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 13 Uhr,
  • Dienstag von 14 Uhr bis 16 Uhr,
  • Donnerstag von 14 Uhr bis 18 Uhr.

Erläuterungen und Hinweise