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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Städtischer Winterdienst auf Gehwegen

Die vom Gemeinderat schon für die Winter der letzten Jahre beschlossenen Einschrän-kungen im städtischen Streu- und Schneeräumdienst auf Gehwegen müssen zum Teil auch für den Winter 2015/2016 beibehalten werden.

Dies bedeutet, dass
  • von den Fußwegen in städtischen Grünflächen nur die Hauptdurchgangswege geräumt und bestreut werden (die übrigen Anlagenwege werden nicht in den Winterdienst einbezogen und auch nicht beschildert);
     
  • außerhalb der geschlossenen Ortslage nur die Verbindungswege mit besonderer Verkehrsbedeutung geräumt und bestreut werden (die übrigen Fußgängerwege werden nicht in den Winterdienst einbezogen und auch nicht beschildert);
     
  • innerhalb der Stadt Stuttgart die Radwege als Bestandteil der gemeinsamen Rad- und Fußwege bei Schnee- und Eisglätte von den betreffenden Anliegern geräumt und bestreut werden. Bei den selbständig oder getrennt angelegten Radwegen werden keine Winterdienstmaßnahmen durchgeführt (außer auf einigen ausgewählten Strecken bzw. auf solchen Radwegen, die niveaugleich auf Fahrbahnen verlaufen, die winterdienstlich betreut werden). Eine Beschilderung wird nicht angebracht.

Informationen im Amtsblatt

Die unter die Punkte 1., 2. und 3. fallenden Wege, Plätze und Radwege wurden in der Amtsblattausgabe Nr. 46 vom 17. November 2011 veröffentlicht. Diese Ausgabe liegt zur Einsicht bei der Stabsabteilung Kommunikation im Rathaus, beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart und seinen Betriebsstellen sowie bei allen Bezirksämtern und Polizeirevieren aus. Desgleichen können dort die Veränderungen eingesehen werden, die sich für die Winter 2012/2013, 2013/2014 und 2014/2015 ergeben haben.

Änderungen im Winter 2015/2016

Für den Winter 2015/2016 sind folgende Änderungen zu beachten:

Winterdienständerungen im Gehwegbereich

Folgende verkehrswichtigen Verbindungswege durch Grünflächen innerhalb der geschlossenen Ortslage wurden neu in den Streuplan aufgenommen:

Keine Änderung

Folgende verkehrswichtigen Verbindungswege durch Grünflächen innerhalb der geschlossenen Ortslage sind künftig neu vom Winterdienst ausgenommen:

Keine Änderung

Folgende verkehrswichtigen Verbindungswege außerhalb der geschlossenen Ortslage wurden neu in den Streuplan aufgenommen:

Stuttgart-Möhringen

Untere Brandstraße

Nicht gekennzeichneter Überweg über die Untere Brandstraße 58 zur Grünanlage gegenüber, anschließend Gehbahn entlang der Grünanlage bis auf Höhe Untere Brandstraße 72 und nicht gekennzeichneter Überweg zu Untere Brandstraße 72 einschließlich Verbindung zur nächsten Anliegerverpflichtung.

Folgende verkehrswichtige Verbindungswege außerhalb der geschlossenen Ortslage sind künftig neu vom Winterdienst ausgeschlossen:

Keine Änderung

Folgende selbständige und getrennt angelegte Radwege werden in diesem Winter geräumt und bestreut:

Keine Änderung

Erläuterungen und Hinweise