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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Jahresabschluss 2014 und Entwicklung der Stadtfinanzen

OB Kuhn und EBM Föll legen den Jahresabschluss 2014 vor,
außerdem den Finanzzwischenbericht und den Nachtragshaushalt für 2015 sowie den Bericht zu den Eckdaten für den Doppelhaushalt 2016/2017.

Zufriedenstellendes Ergebnis 2014, aber hohe Aufwendungen 2015 und in den Folgejahren bei der Flüchtlingsunterbringung.

Überschuss im Ergebnishaushalt

Oberbürgermeister Fritz Kuhn und Erster Bürgermeister Michael Föll haben die Vorlagen zur Entwicklung der Stadtfinanzen vorgelegt. OB Kuhn erklärte: "Wir müssen im Hinblick auf die Entwicklung der Gewerbesteuer und die absehbaren Belastungen sehr solide wirtschaften, damit wir weiterhin in wichtige Zukunftsaufgaben investieren können."

Wie Erster Bürgermeister Michael Föll ergänzte, ist der Gewerbesteueranteil an den ordentlichen Erträgen (Gewerbesteuerquote) im Zeitraum 2010 bis 2014 von 22,30 % auf 15,75 % gesunken. Zum zweiten Mal in Folge liegt das Ergebnis der Gewerbesteuer unter dem geplanten Ansatz.

Das Haushaltsjahr 2014 konnte mit einem Überschuss von 158,5 Mio. EUR im Ergebnishaushalt abgeschlossen werden. Dieses Ergebnis ist zwar für sich betrachtet zufriedenstellend, jedoch im Vergleich zu den Vorjahren deutlich schlechter.

Im laufenden Jahr ergeben sich im Ergebnishaushalt unter Berücksichtigung der Erträge und Aufwendungen für die Flüchtlingsunterbringung nur geringfügige Verbesserungen von voraussichtlich 20,1 Mio. EUR.

Andererseits sind bei den Investitionen im Nachtragshaushalt für die Flüchtlingsunterkünfte und den Rosensteintunnel 43,5 Mio. EUR zusätzlich aufzubringen. Kuhn und Föll machten deutlich, dass die Stadt alle Anstrengungen unternimmt, um die ihr zugewiesenen Flüchtlinge angemessen unterbringen zu können.

Die damit verbundenen finanziellen Vorbelastungen für den Doppelhaushalt 2016/2017 belaufen sich nach derzeitigem Stand auf 73,4 Mio. EUR.

 

Nach den heute bekannten Eckdaten ist für die kommenden zwei Haushaltsjahre nur von geringen Überschüssen auszugehen. Kuhn sagte: "Unter Berücksichtigung der Vorbelastungen werden wir für den kommenden Doppelhaushalt Investitionen vor allem in gezielten Schwerpunkten vorschlagen. Konkret geht es um die Bereiche Schulen, Kinderbetreuung, Kultur, Wohnungsbau, Mobilität und Verkehr."

Jahresabschluss

Oberbürgermeister Kuhn: "Mit dem Jahresergebnis 2014 können wir angesichts der noch bei der Planaufstellung zugrunde gelegten Rahmenbedingungen (geplanter Jahresüberschuss: 40,0 Mio. EUR) zufrieden sein". Die Ergebnisrechnung konnte mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 158,5 Mio. EUR abgeschlossen werden.

Ursächlich hierfür sind Verbesserungen auf der Ertragsseite, aber auch ein verzögerter Mittelabfluss auf der Aufwandsseite, der allerdings künftige Jahresabschlüsse belasten wird. Im Ergebnishaushalt wurden dementsprechend Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 56,6 Mio. EUR vorgenommen.

Im Wesentlichen sind die Verbesserungen bei den ordentlichen Erträgen (89,5 Mio. EUR) auf Mehrerträge bei den Schlüsselzuweisungen vom Land (40,7 Mio. EUR), bei der Zuweisung der Grunderwerbsteuer (13,3 Mio. EUR), bei der Vergnügungssteuer (3,9 Mio. EUR) bei den Transfererträgen für soziale Leistungen (14,1 Mio. EUR), bei den Kostenerstattungen und Umlagen (18,5 Mio. EUR) und bei den Gewinnausschüttungen/Dividenden (LBBW 13,9 Mio. EUR, FSG 8,3 Mio. EUR) zurückzuführen. Als wesentliche Verschlechterung auf der Ertragsseite ist die deutliche Unterschreitung des Planansatzes bei der Gewerbesteuer (-37,1 Mio. EUR) zu nennen.

Weitere Verbesserungen von im Saldo insgesamt 22 Mio. EUR gab es bei den ordentlichen Aufwendungen. Verbesserungen im Bereich der Transferaufwendungen und der Leistungen in den Finanzausgleich (72,6 Mio. EUR) stehen Mehraufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (-22,5 Mio. EUR), bei den Sonstigen ordentlichen Aufwendungen (-11,6 Mio. EUR) und bei den Abschreibungen auf Forderungen (-15,7 Mio. EUR) gegenüber.

Im Haushaltsjahr 2014 mussten aufgrund des erzielten Finanzierungsmittelüberschusses keine Kreditaufnahmen getätigt werden.

Die Kredittilgung belief sich 2014 auf 3,7 Mio. EUR, so dass sich der Schuldenstand des Stadthaushalts auf 23,5 Mio. EUR zum 31.12.2014 verringert hat.

Die Schulden der Eigenbetriebe am Kreditmarkt erhöhten sich demgegenüber um rund 28,8 Mio. EUR auf 418,6 Mio. EUR (davon SES 307,2 Mio. EUR und AWS
46 Mio. EUR, die über Gebühren refinanziert werden). Zum 31.12.2014 betrug der Gesamtschuldenstand der Landeshauptstadt Stuttgart 442,1 Mio. EUR.

Die Bilanzsumme beträgt zum 31.12.2014 rund 9 Mrd. EUR. Das Kapital (Basiskapital und Rücklagen) beläuft sich auf rund 7,3 Mrd. EUR. Die Kapitalquote liegt demnach bei 81,3 % (2013: 81,5 %), unter Einbeziehung der Sonderposten (vor allem Investitionszuschüsse und Erschließungsbeiträge) sogar bei 92,3 % (2013: 92,8 %).

Finanzzwischenbericht

Die Entwicklung der Gemeinschaftssteuern, die bei der Mai-Steuerschätzung für 2015 prognostiziert wurde, hat über den kommunalen Finanzausgleich sowie den Gemeindeanteil an der Einkommens- und Umsatzsteuer auch entsprechende Auswirkungen auf den Stadthaushalt 2015. Danach ergeben sich beim Gemeindeanteil an der Einkommens- und Umsatzsteuer Mehrerträge in Höhe von
ca. 9,8 Mio. EUR sowie höhere Schlüsselzuweisungen vom Land in Höhe von
ca. 10 Mio. EUR.

Darüber hinaus ist insbesondere von Verbesserungen bei den Zuweisungen für die Kinderbetreuung in Höhe von 3,7 Mio. EUR, den Erstattungen für SGB II Leistungen (Grundsicherung für Arbeitssuchende) von 14,7 Mio. EUR sowie bei den Erstattungen für Flüchtlinge von 10,5 Mio. EUR auszugehen. Dem stehen geringere Dividenden- und Zinszahlungen der LBBW in Höhe von 11,8 Mio. EUR sowie die Bildung einer Rückstellung für die mögliche Erstattung bei der Konzessionsabgabe im Zusammenhang mit der kartellrechtlichen Wasserpreisprüfung gegenüber.

Insgesamt wird im Ergebnishaushalt mit Mehrerträgen von 29,1 Mio. EUR gerechnet.

Auf der Aufwandsseite ergeben sich Minderaufwendungen bei den als Pauschale veranschlagten Betriebskosten für die Kindertagesbetreuung in Höhe von 27,6 Mio. EUR. Diesen stehen aber eine um 10,6 Mio. EUR höhere Finanzausgleichsumlage sowie Mehraufwendungen bei den sozialen Leistungen nach SGB II, SGB VIII und SGB XII in Höhe von insgesamt 16,4 Mio. EUR und bei den Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz in Höhe von 9,6 Mio. EUR gegenüber.

Im Gesamtsaldo wird zur Jahresmitte im Ergebnishaushalt von einem höheren Überschuss von ca. 20 Mio. EUR ausgegangen. Noch unklar ist, welche Belastungen sich aus den noch nicht beendeten Tarifverhandlungen im Sozial- und Erziehungsdienst ergeben.

Die ursprünglichen Forderungen von ver.di belaufen sich auf ein Gesamtvolumen von jährlich rund 25 Mio. EUR (einschl. Förderung freie Träger). Aus dem von der Gewerkschaft nicht akzeptierten Schlichterspruch würden sich Mehrbelastungen in Höhe von jährlich rund 8 Mio. EUR ergeben.

Die Veränderungen im Finanzhaushalt werden im folgenden Abschnitt Nachtragshaushalt erläutert.

Nachtragshaushalt

Mit der Nachtragshaushaltssatzung 2015 werden die nachtragspflichtigen Änderungen im Finanzhaushalt (Mehrauszahlungen und zusätzliche Verpflichtungsermächtigungen bei den Investitionsprojekten zur Flüchtlingsunterbringung und die 2015 anfallenden Mehrkosten beim Rosensteintunnel) im Stadthaushalt veranschlagt. Erster Bürgermeister Föll: "Im Nachtrag werden darüber hinaus nur die aufgrund der Entwicklung im Flüchtlingsbereich notwendigen Änderungen bei den Erträgen und Aufwendungen im Ergebnishaushalt und die Auswirkungen durch die nicht aufgenommene Kredite dargestellt."

Für die sonstigen im Zwischenbericht genannten Entwicklungen werden keine Haushaltsermächtigungen benötigt.

Zur Realisierung der Standorte der 4. Tranche für Flüchtlingsunterkünfte sind im Finanzhaushalt 2015 zusätzlich 13,5 Mio. EUR sowie für den Rosensteintunnel
30 Mio. EUR zu finanzieren.

Die Mehraufwendungen für die Flüchtlingsunterbringung im Ergebnishaushalt
(14,9 Mio. EUR) können durch höhere Kostenerstattungen des Landes (10,5 Mio. EUR) sowie geringere Aufwendungen bei den Kreditzinsen (5,3 Mio. EUR) gedeckt werden.  

Mit der im Jahresabschluss 2014 ausgewiesenen freien Liquidität (206,8 Mio. EUR) kann der Finanzierungsmittelbedarf des Nachtragshaushalts (42 Mio. EUR) gedeckt sowie auf die im Haushaltsjahr 2015 veranschlagte Kreditaufnahme (142,8 Mio. EUR) verzichtet werden.

Der Erste Bürgermeister Föll machte in diesem Zusammenhang deutlich, dass die im Nachtragshaushalt ausgewiesenen zusätzlichen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 73,4 Mio. EUR zu entsprechenden Vorbelastungen und einem Finanzierungsmittelbedarf im aufzustellenden Doppelhaushaltsplan 2016/2017 führen. "Die Finanzierungsmittelüberschüsse aus 2014 sind damit jetzt schon aufgebraucht," führte der Stadtkämmerer weiter aus.

Eckdatenbericht zum Doppelhaushalt 2016/2017

Auf der Basis der aktuellen Daten und Fakten hat die Verwaltung dem Gemeinderat die Eckdaten für die Ergebnishaushalte 2016 und 2017 vorgelegt. Die Grundlage für den Bericht bildet die Fortschreibung der Ämterbudgets für die laufende Aufgabenerledigung und die Hochrechnungen auf der Ertragsseite.

Bei der Gewerbesteuer wird von einem Aufkommen von 580 Mio. EUR in 2016 und 590 Mio. EUR in 2017 ausgegangen. Damit bewegen sich die Ansätze auf dem Niveau der bisherigen Annahmen der Finanzplanung (2016: 580 Mio. EUR und
2017: 600 Mio. EUR). Die Planansätze liegen allerdings immer noch deutlich unter den Ergebnissen vor der Finanz- und Wirtschaftskrise (2009: 669 Mio. EUR, 2008: 632 Mio. EUR, 2007: 719 Mio. EUR).

Gegenüber der bisherigen Finanzplanung wird mit leichten Verbesserungen beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer (2016/2017: +8 / +7 Mio. EUR) und der Umsatzsteuer (+4 / +18 Mio. EUR) sowie mit Verbesserungen bei den Schlüsselzuweisungen (+78 / +111 Mio. EUR) gerechnet. Hier machen sich das gestiegene Aufkommen der Gemeinschaftsteuern und der FAG-Umlage sowie die steuerkraftbezogenen Auswirkungen bemerkbar.

Deutlich höhere Kostenerstattungen (+47 / +50 Mio. EUR) als in der Finanzplanung angenommen, sind hauptsächlich durch den wesentlich stärkeren Zuwachs an aufzunehmenden Flüchtlingen zu begründen. Entsprechend fallen allerdings auch höhere Aufwendungen für die Unterbringung der Flüchtlinge an.

Mehraufwendungen gegenüber der Finanzplanung sind 2016/2017 bei laufenden Zuweisungen und Zuschüssen (+27 / +29 Mio. EUR), den sozialen Leistungen (+42 / +57 Mio. EUR) und bei der Finanzausgleichsumlage (+13 / +9 Mio. EUR) einzuplanen.

Nach der derzeitigen Planung der Eckdaten ergibt sich in 2016 und 2017 jeweils ein Überschuss im Gesamtergebnis von 62,8 Mio. EUR bzw. 54,2 Mio. EUR.

"Für einen strukturell stabilen Ergebnishaushalt sollte ein jährlicher Überschuss von wenigstens 200 Mio. EUR erzielt werden, damit zusammen mit den erwirtschafteten Abschreibungen ein entsprechend hoher Betrag für die notwendigen Zukunftsinvestitionen zur Verfügung steht. Davon sind wir leider weit entfernt", machte Oberbürgermeister Kuhn deutlich.

Erster Bürgermeister Föll weiter: "Im Hinblick auf die anstehenden Aufgaben und den damit verbundenen finanziellen Belastungen, die bislang nicht in den Eckdaten enthalten sind, wie beispielsweise die Neuordnung des NeckarParks, der Aktionsplan "Nachhaltig mobil in Stuttgart", der weitere Ausbau der Kindertages- und Schulkindbetreuung, die weiteren Investitionen in den Bereichen Schulen, Verkehr, Sport, Kultur, Stadtsanierung und die öffentliche Förderung des Mietwohnungsbaus, kann nicht von einer Entspannung der Haushaltslage gesprochen werden."

Mit der Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2016/2017 am 24. September 2015 wird die Verwaltung auch Vorschläge unterbreiten, wie die Finanzierung dieser Aufgabenfelder erfolgen kann.

Zusammenfassende Betrachtung

Auch wenn erneut ein positiver Abschluss vorgelegt werden kann und auch das laufende Jahr voraussichtlich besser abschließen wird als ursprünglich geplant, sind die finanziellen Spielräume für die Zukunft sehr eingeschränkt. Im Hinblick auf die dargestellten Risiken, die bestehenden Vorbelastungen und die anstehenden Aufgaben ist die vom Regierungspräsidium zuletzt im Rahmen der Genehmigung des Doppelhaushalts 2014/2015 geforderte Fortführung der sparsamen und verantwortungsbewussten Finanzpolitik zwingend notwendig.

Nur so kann der Kreditbedarf zur Finanzierung von Investitionen in Grenzen gehalten und mittelfristig die strukturelle Unterfinanzierung des Stadthaushalts verbessert werden. Das haben Oberbürgermeister Fritz Kuhn und Erster Bürgermeister Michael Föll deutlich gemacht.

Erfreut war der Oberbürgermeister über das im Frühjahr erfolgreich durchgeführte Bürgerhaushaltsverfahren mit einer Vielzahl eingereichter Vorschläge und Ideen der Stuttgarterinnen und Stuttgarter. Kuhn sagte aber auch: "Nicht alles was wünschenswert ist, ist machbar; und noch weniger ist finanzierbar!".

Im bereits dritten Bürgerhaushalt hatten sich von Anfang Februar bis Ende März über 38.000 engagierte Stuttgarter beteiligt und dabei 3.122 verschiedene Vorschläge zu vielen Aufgabenbereichen der Landeshauptstadt eingereicht, die mit 1,2 Mio. Stimmen bewertet wurden. Erstmals ergänzt um die jeweils zwei bestbewerteten stadtbezirksbezogenen Themen wird dem Gemeinderat zur Vorbereitung der Planberatungen eine TOP-130-Liste vorgelegt.

Oberbürgermeister Kuhn bedankte sich bei dieser Gelegenheit nochmals für das gestiegene Interesse am angebotenen Beteiligungsverfahren. Er geht davon aus, dass der Gemeinderat bis zum Herbst die Vorschläge genau prüfen und diese nach Möglichkeit auch berücksichtigen wird.

Mehr Informationen

  • Gesamtergebnis (PDF)
  • Steuern (PDF)
  • Gewerbesteuer (PDF)
  •  Soziale Leistungen PDF-Datei 56,89 kB
  • Schuldenstand (PDF)
  • Zinsaufwand (PDF)
  • Anlage zu Investitionen (PDF)
  • Investitionen und Investitionsmaßnahmen (PDF)

Erläuterungen und Hinweise