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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Konzeption für "Kinderfreundliches Stuttgart" zeigt Ziele bis 2020 auf

Kuhn: "Kinder sind Reichtum unserer Stadt"

Oberbürgermeister Fritz Kuhn und die Kinderbeauftragte der Landeshauptstadt, Maria Haller-Kindler, haben am Montag, 15. Juni, die Konzeption für ein kinderfreundliches Stuttgart 2015 - 2020: "Als Kind in Stuttgart gut leben und aufwachsen" vorgestellt.

Kuhn sagte: "Kinder sind der Reichtum unserer Stadt. Wir wollen eine kinderfreundliche und kindergerechte Stadt. Sie sollen in Stuttgart gut leben und aufwachsen können. Dazu gehören Geborgenheit und Schutz, gerechte Chancen für alle, aber auch, dass Kinder gehört und beteiligt werden." Jetzt liege erstmals eine mit der gesamten Verwaltung abgestimmte Konzeption vor.

Der Beschlussantrag zur Konzeption, der von allen Referaten der Verwaltung mitgezeichnet wurde, soll am 22. Juni im Jugendhilfeausschuss beraten und noch vor der Sommerpause vom Gemeinderat beschlossen werden. 

Die Kinderbeauftragte Haller-Kindler erklärte: "Wir haben in einem breit angelegten Prozess die Bedürfnisse von Kindern erhoben und Ziele und Maßnahmen entwickelt, hinter denen alle Referate und Ämter der Verwaltung stehen. Damit haben wir ein gemeinsame Handlungsgrundlage und gute Voraussetzungen für eine gelingende Umsetzung und Weiterentwicklung einer kinderfreundlichen Stadt." Sie betonte: "Neben der Verwaltung und den 'Profis' brauchen wir aber vor allem auch die Menschen, die in Stuttgart leben, die verständnisvollen Nachbarn neben dem Kinderspielplatz oder in der Wohnanlage, Verkehrsteilnehmer oder Hundehalter, die auf Kinder Rücksicht nehmen, um nur einige Beispiele zu nennen."

74.000 Kinder leben in Stuttgart

Die Konzeption geht von der Vielfalt der 74.000 Kinder in Stuttgart unter 15 Jahren im Hinblick auf Alter, Geschlecht oder kulturellem Hintergrund aus. Benachteiligte Kinder werden besonders berücksichtigt mit dem Ziel einer Chancengerechtigkeit für alle Kinder. Die Wahrung der Kinderrechte und die Bedürfnisse von Kindern mit Behinderung werden ausdrücklich berücksichtigt. Die Konzeption beschreibt in den neun Handlungsfeldern

  • Sicherheit und Sauberkeit,
  • Umwelt und Natur,
  • Gesundheit, Sport, Bewegung und Ernährung,
  • Stadtraum und Spielflächen,
  • Armut, Teilhabe und Chancengerechtigkeit,
  • Verkehr und Mobilität,
  • Kinderbeteiligung,
  • Schule, Kita und offene Einrichtungen,
  • Kultur,

jeweils Ergebnisse der Kinderbeteiligung im Vorfeld sowie die Einschätzung zum Stand und Handlungsbedarf aus Fachperspektive. Sie weist zudem Ziele aus und gibt Handlungsempfehlungen.

Kinder, Eltern, Pädagogen und Experten haben mitgewirkt

Die Konzeption, die mit der gesamten Verwaltung systematisch erstellt wurde, beruht auf der Beteiligung von ca. 600 Kindern sowie Eltern und pädagogischen Fachkräften. In die Erarbeitung waren darüber hinaus Träger der Kinder- und Jugendarbeit, Vertreterinnen und Vertreter des Gemeinderates, Verbände und Einrichtungen und weitere Akteure wie der Förderverein Kinderfreundliches Stuttgart eingebunden. Geleitet wurde der Prozess von der Kinderbeauftragten Maria Haller-Kindler mit Unterstützung der Bürgerstiftung Stuttgart.

Haller-Kindler fasste zusammen: "Damit liegt ein realistischer und zukunftsweisender Gesamtplan vor, der die Inhalte, Ziele und Maßnahmen zur Weiterentwicklung einer kinderfreundlichen und kindergerechten Stadt aufzeigt und von der gesamten Verwaltung mitgetragen wird." Die Umsetzung der Konzeption sei für den Zeitraum 2015 - 2020 geplant. Als Kinderbeauftragte werde sie die Umsetzung der Ziele und Handlungsempfehlungen der Konzeption mit den Ämtern und Eigenbetrieben weiter verfolgen.

Dringende Empfehlungen werden gleich angepackt

Haller-Kindler sagte: "In jedem Handlungsfeld sind einige Empfehlungen priorisiert, die vorrangig ab 2015 angegangen werden und teilweise schon in Vorbereitung sind." Sie nannte beispielhaft:

  • die Sicherstellung und Standardisierung der Kinderbeteiligung bei Spielflächen,
  • die Wiederbelebung der Aktion Gute Fee,
  • Stadtteilrundgänge mit Kindern zur Identifikation von Sicherheitsproblemen,
  • Radschulwegpläne für Kinder,
  • Sprechzeiten für Kinder und Eltern im Kinderbüro der Landeshauptstadt,
  • die Einbeziehung der Kinderwünsche in die Umgestaltung von schulischen Außengeländen, insbesondere bei Ganztagesschulen, 
  • die Berücksichtigung der Bedürfnisse von Kindern mit Behinderung bei Umbau und Neugestaltung von Spielplätzen oder die Berücksichtigung von Kinderbedürfnissen in der Stadtplanung.
     

Zur besseren Einbindung der Kinderbeauftragten enthält die Beschlussvorlage einen Antrag auf einen Sitz der Kinderbeauftragten im Jugendhilfeausschuss.

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