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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Mietrechtsänderungen zum 1. Juli 2015

Ab Mittwoch, 1. Juli, gelten in Stuttgart zwei neue Regelungen, die bestehende Mietverhältnisse für Wohnraum betreffen.

1. Senkung der Kappungsgrenze von 20 auf 15 Prozent
Bisher konnte die Miete innerhalb von drei Jahren um bis zu 20 Prozent erhöht werden (BGB § 558). Nach der Verordnung der Landesregierung kann die Miete seit 1. Juli nur noch maximal um 15 Prozent innerhalb von drei Jahren erhöht werden.  

2. Verlängerung der Kündigungssperrfrist von 3 auf 5 Jahre
Die Kündigungssperrfrist (BGB § 577) schützt Mieter bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen vor einer schnellen Eigenbedarfskündigung des neuen Eigentümers. Die bisher dreijährige Kündigungssperrfrist wird auf fünf Jahre ausgeweitet. 

Beide Regelungen sollen den Mieterschutz verbessern und gelten in Stuttgart und
43 weiteren Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg, bei denen ein angespannter Wohnungsmarkt festgestellt wurde, zunächst für die Dauer von fünf Jahren.
 

Rechtsberatung bieten neben freien Rechtsanwälten die jeweiligen Interessenvertreter Haus & Grund sowie der Mieterverein an. Weitere Auskünfte erteilt Horst Kautz beim Amt für Liegenschaften und Wohnen, Telefon 216-91381.

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