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Presse

Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamts

Gemäß § 47e Absatz 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist ab dem 1. Januar 2015 das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) für die Aufstellung eines bundesweiten Lärmaktionsplanes für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes zuständig.

Überblick über bestehende Lärmbelastung

Die Lärmaktionsplanung ist ein kontinuierlicher Prozess, der in einem fünfjährigen Zyklus durchgeführt werden soll. Mit ihrer Hilfe sollen Städte und Gemeinden, aber auch alle weiteren politischen und gesellschaftlichen Akteure sowie Anwohner einen Überblick über die bestehende Lärmbelastung erhalten.

Zugleich soll die Lärmminderungsplanung als integriertes und planerisches Instrument zum Schutz gegen Lärm in die Stadtplanung eingeführt werden.

Online-basierte Befragung in zwei Phasen

Das EBA wird eine Öffentlichkeitsbeteiligung mit Hilfe einer online-basierten Befragung in zwei Phasen durchführen. Die Beteiligungsplattform kann unter folgendem Link erreicht werden:

http://www.laermaktionsplanung-schiene.de

Dort sind auch weitere Informationen zur Lärmkartierung und zur Lärmaktionsplanung des EBA zu finden.

Zwei Phasen der Öffentlichkeitsbeteiligung

Die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung dauert bis zum 31. Mai 2015. In dieser Zeit können Betroffene dem EBA wichtige Informationen zu ihrer persönlichen Lärmbelastung übermitteln. Neben den von Eisenbahnlärm betroffenen Bürgern erhalten auch Organisationen, Vereinigungen und Initiativen die Möglichkeit zu beteiligen.

Die Angaben der Öffentlichkeit helfen dem EBA dabei, die Lärmaktionsplanung aufzustellen. Im Anschluss daran folgt die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung, über die das Amt für Umweltschutz zu gegebener Zeit gesondert informieren wird.

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