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Presse

Bündnis für eine faire Finanzierung unserer Krankenhäuser

Krankenhäuser, Berufsverbände und Gewerkschaft befürchten scharfe Einschnitte bei Qualität und in der Patientenversorgung durch das neue Krankenhausstrukturgesetz der Bundesregierung.

Auf Bundesebene hat die Große Koalition Qualität und Patientensicherheit als zentrale Ziele der Krankenhausreform durch das Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) formuliert. Tatsächlich ist die geplante Reform, die zum 1. Januar 2016 in Kraft treten soll, jedoch ein Personalabbauprogramm, das massiv zu Lasten der Qualität und der Patientenversorgung geht. Dagegen wehren sich sowohl die Beschäftigten als auch die Träger der Kliniken vehement und fordern eine faire Finanzierung der Krankenhäuser.

Grundlegende Änderung des Gesetzentwurfes gefordert

Das Bündnis für Krankenhäuser in Baden-Württemberg, bestehend aus den Krankenhausverbänden, Gewerkschaften sowie mehreren Berufs- und kommunalen Landesverbänden, fordert eine grundlegende Änderung des aktuellen Gesetzentwurfs der Bundesregierung zum Krankenhausstrukturgesetz.

Unter der Federführung des Verbands der Krankenhäuser in Stuttgart e.V. findet am bundesweiten Aktionstag am Mittwoch, 23. September 2015, eine gemeinsame Kundgebung auf dem Stuttgarter Schlossplatz statt, an der sich auch Krankenhäuser aus der ganzen Region beteiligen.

Bürgermeister Wölfle: Gegen Budgetkürzungen

Der Vorsitzende des Verbands der Krankenhäuser und stellvertretende Vorsitzende der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft Stuttgarts Krankenhausbürgermeister Werner Wölfle betont: "Unser Protest richtet sich gegen finanzielle Einschnitte und Kürzungen der Budgets, die unweigerlich zu Stellenabbau und Krankenhausschließungen führen werden."

Personalabbau verhindern

Die Forderungen an die Bundesregierung lauten daher, unbedingt zu verhindern, dass durch Entzug finanzieller Mittel der Zwang zum Personalabbau entsteht. Die Kosten der aktuell beschäftigten Mitarbeiter müssen auch zukünftig gedeckt sein. Zusätzliche Leistungen müssen so finanziert sein, dass die dadurch zusätzlich entstehenden Personal- und Sachkosten gedeckt werden.

Dazu muss der Versorgungszuschlag in vollem Umfang erhalten bleiben und der Landesbasisfallwert im gleichen Umfang steigen, wie die Kosten der Krankenhäuser. Fixkostendegressionsabschläge und Absenkungen dürfen nicht über die bisherigen Mehrleistungsabschläge hinausgehen.

Derzeit Mangel an Pflegepersonal

Erst wenn diese Forderungen erfüllt sind und damit ein Personalabbau verhindert wird, macht ein Pflegestellenförderprogramm, mit dem gezielt Personal aufgebaut werden kann, Sinn. Seitens der Großen Koalition wird dieses Förderprogramm als Maßnahme dargestellt, die im Pflegebereich für große Entlastungen sorgen wird. Die aktuell vorgesehene Höhe der finanziellen Mittel ist allerdings angesichts des bestehenden Mangels an Pflegepersonal und den Herausforderungen durch die demographische Entwicklung und den medizinischen Fortschritt absolut unzureichend.

Weiterhin müssen Notfallleistungen endlich kostendeckend bezahlt werden. Obwohl die Notfallambulanzen in den Krankenhäusern, die rund um die Uhr Patientinnen und Patienten hochwertig versorgen, seit Jahren massiv unterfinanziert sind, sieht die geplante Krankenhausreform hier noch immer keine adäquate Vergütung vor.

Daseinsvorsorge nicht dem Markt überlassen

Allen Bündnispartnern ist ausgesprochen wichtig, dass die Versorgung mit Krankenhausleistungen als bedeutsame Leistung der Daseinsvorsorge nicht dem Markt oder der Marktmacht der Krankenkassen überlassen wird. Die Verantwortung der Bundesländer für die Krankenhausplanung darf nicht unterlaufen werden. Daher sind im Gesetzentwurf vorgesehene Selektivvertragselemente sowie Qualitätszu- und -abschläge in der geplanten Form systemwidrig und müssen gestrichen werden.

Parallel zum Gesetzgebungsverfahren muss das Fördervolumen weiter aufgestockt werden, damit Investitionen auskömmlich finanziert werden können und nicht über Einsparungen und Abstriche zu Lasten der Qualität und der Patientenversorgung bestritten werden müssen.

Das Bündnis aus Krankenhäusern und deren Verbände, Berufsverbänden und Gewerkschaften fordert mit Nachdruck die Sicherstellung einer auskömmlichen Finanzierung unserer Krankenhäuser.

Ansprechpartner

Verband der Krankenhäuser in Stuttgart e.V.
Ulrich Karle
c/o Landeshauptstadt Stuttgart
Referatsabteilung Krankenhausbereich
Rathauspassage 2
70173 Stuttgart
Tel.: 0711/216-57883
Fax: 0711/216-9557883
E-Mail:
ulrich.karlestuttgartde

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