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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Neue Parkregelung in Teilen der Innenstadtbezirke Mitte, Süd und Nord startet am 1. Oktober

In den Innenstadtbezirken Mitte, Süd und Nord wird am 1. Oktober in einem ersten Schritt und in Teilen das Parkraummanagement eingeführt respektive erweitert, um die Parksituation, insbesondere für die Bewohner, zu verbessern.

Der Bürgermeister für Recht, Sicherheit und Ordnung, Martin Schairer, der Bürgermeister für Städtebau und Umwelt, Peter Pätzold, und der technische Bürgermeister, Dirk Thürnau, haben am Dienstag, 29. September, gemeinsam im Stadtbezirk Stuttgart-Süd eines der neuen Verkehrsschilder "Parkraumbewirtschaftungszone" sowie einen der neuen Parkscheinautomaten enthüllt.

Auftakt für nächste Stufe des Parkraummanagements

Die Aktion ist Auftakt für die nächste Stufe des Parkraummanagements, bei der am 1. Oktober die rund 360 neuen Parkscheinautomaten und die dazugehörenden Verkehrszeichen in den inneren Stadtbezirken in Betrieb genommen werden. Damit sind alle in der ersten Umsetzungsstufe betroffenen Parkplätze im Bezirk Mitte (M1, M2 und Ci1 bis Ci3), Bezirk Süd (S1 bis S4) und im Bezirk Nord (N1) im öffentlichen Straßenraum künftig grundsätzlich gebührenpflichtig.

Parkraum ist in den Innenstadtbezirken knapp, deshalb werden Autos häufig auf Gehwegen, im Halte- oder Parkverbot abgestellt. Das gefährdet einerseits Fußgänger, die auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Andererseits wird Autofahrern die Sicht in Einmündungen oder Kurven versperrt. Auch für Schulkinder ist ein sicherer Schulweg nicht mehr gewährleistet. Parksuchverkehr verursacht außerdem unnötig Lärm und Abgase. Nachdem sich das Parkraummanagement im Stadtbezirk West bewährt hat, werden die neuen Parkregeln nun nach und nach auf die Innenstadtbezirke übertragen - und zwar dort, wo nachweislich besonders hoher Parkdruck herrscht.

Mit einer flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung soll die Parksituation in den Stuttgarter Innenstadtbezirken für Bewohner, Gewerbetreibende und Besucher verbessert werden. Die Öffentlichkeit wurde in die Diskussion über das Parkraummanagement einbezogen und in Veranstaltungen über die neue Regelung informiert.

Die betroffenen Anwohner und Gewerbetreibende können nach Erwerb eines Bewohnerparkausweises beziehungsweise einer Ausnahmegenehmigung künftig ohne Parkschein parken. Beide Berechtigungen werden bereits seit dem 1. Juli von der Stadtverwaltung ausgegeben.

Mischprinzip in den Bewohnerparkgebieten

Das Parkraummanagement funktioniert nach dem so genannten Mischprinzip. Das heißt, grundsätzlich stehen die Parkplätze für alle zur Verfügung. Es gibt keine Reservierung von Parkplätzen nur für Bewohner, wie es in den bisherigen Bewohnerparkgebieten in Mitte und Süd vorher üblich war. Demnach dürfen alle Verkehrsteilnehmer auf den vorhandenen Flächen parken, müssen dafür aber bezahlen. Allerdings ist die Nutzung für Bewohner nach Erwerb eines Bewohnerparkausweises parkgebührenfrei. Für Gewerbetreibende mit Sitz im Gebiet besteht alternativ die Möglichkeit eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Alle anderen wie Besucher oder Kunden müssen ein Ticket am Parkscheinautomaten lösen.

Parkgebühren in den Bewohnerparkgebieten

Insgesamt wird es zwei verschiedene Parkbereiche mit Kurz- und Langzeitparkplätzen ("normale Parkplätze") geben. Im Straßenraum sind Langzeitparkplätze mit einem blauen "P", Kurzzeitstellplätze mit einem orangefarbenen "P" am Parkscheinautomaten gekennzeichnet. Das Parken ist von Montag bis Samstag, 8 bis 22 Uhr für Personen ohne Bewohnerparkausweis oder Ausnahmegenehmigung gebührenpflichtig.

Die Parkgebühr beträgt zehn Cent für 8 Minuten, das heißt ein Euro für 80 Minuten oder 7,20 Euro als Tagespauschale. Im Kurzzeitparkbereich gibt es darüber hinaus eine so genannte "Brötchentaste". Mit diesem Ticket kann 30 Minuten kostenlos geparkt werden. Die Höchstparkdauer auf den Kurzzeitparkbereichen beträgt zwei Stunden.

Die kostenpflichtigen Parkzonengebiete sind durch das "P-Zone-Schild" (Parkraumbewirtschaftungszone) beschildert.

Bewohnerparkausweis

Der Bewohnerparkausweis kostet im Jahr 30,70 Euro Verwaltungsgebühr. Je nach Wunsch gilt er für drei, sechs, zwölf oder 24 Monate. Damit können Bewohner in dem Parkgebiet parken, das auf dem Ausweis vermerkt ist, ohne einen Parkschein zu lösen (Ausnahme: Kurzzeitparken tagsüber). Ausnahmegenehmigungen für Gewerbetreibende mit Sitz im Bewohnerparkgebiet kosten 120 Euro und gelten ein Jahr.

Bewohnerparkausweise können bequem und ohne Wartezeiten online unter www.stuttgart.de/parkraummanagement beantragt werden, aber auch in allen Bürgerbüros der Innenstadt. Dort sind weiterführende Informationen erhältlich und werden Fragen zum Bewohnerparkausweis beantwortet.

Gebührenzone City

Eine Ausnahme stellt die Gebührenzone City dar. Bisher galt im Kernbereich der Stadtmitte auf rund 90 Prozent der Parkplätze die Regelung: Parkgebühren von 8 bis 20 Uhr mit einer Stunde Höchstparkdauer. Zehn Prozent der Flächen waren unbewirtschaftet und damit kostenfrei. Ab dem 1. Oktober sind alle Parkplätze in der Stuttgart-City von Montag bis Samstag, 8 bis 22 Uhr kostenpflichtig - auch die bislang kostenlosen. Die Parkdauer bleibt auf eine Stunde beschränkt.

Anwohner können ab dem 1. Oktober eine gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung zum unbegrenzten Parken in ihrem Teilgebiet der City (Ci1 bis Ci3) beantragen. Allerdings nur diejenigen, die nicht über eine eigene oder angemietete Garage beziehungsweise einen Stellplatz verfügen und mit Hauptwohnsitz in der City gemeldet sind. Mit dieser Ausnahmegenehmigung können die Bewohner ohne zeitliche Beschränkung und ohne Parkschein auf allen Parkplätzen ihres Teilgebietes parken, in dem sie ihren Hauptwohnsitz gemeldet haben.
Dabei wird unterschieden in die "kleine" Ausnahmegenehmigung (Abendtarif) für 150 Euro pro Jahr, das heißt: freies Parken ohne Parkschein von Montag bis Samstag ab 18 Uhr bis zum Folgetag um 8 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen. Die "große" Ausnahmegenehmigung (Rund-um-die-Uhr-Tarif) ermöglicht parkgebührenfreies Parken ohne zeitliche Beschränkung für 400 Euro pro Jahr.

Die Ausnahmegenehmigung kann wahlweise für drei oder sechs Monate beziehungsweise für ein Jahr zu jeweils gestaffelten Preisen erworben werden. In Härtefällen kann von der Gebührenhöhe abgewichen werden.

Das Parken in der City Zone ohne Ausnahmegenehmigung kostet 80 Cent für 10 Minuten, also 3,50 Euro für 60 Minuten. Die Parkdauer ist auf eine Stunde beschränkt.

Die Beantragung der Ausnahmegenehmigung erfolgt ausschließlich beim Amt für öffentliche Ordnung, Straßenverkehrsbehörde, Eberhardstraße 35. Die Bürgerbüros stellen keine Ausnahmegenehmigung aus.

Öffentliche Verkehrsmittel als Alternative zum Auto

Die Stuttgarter Innenstadtbezirke sind sehr gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Eine günstige Alternative zum Auto bietet der VVS mit Bus und Bahn. Die Stadtbezirke Mitte, Süd und Nord sind sehr gut erschlossen, Busse und Bahnen fahren hier meistens im 10-Minuten-Takt.

Weitere Infos:

www.stuttgart.de/parkraummanagement

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