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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

OB Kuhn heißt Neubürger willkommen

Oberbürgermeister Fritz Kuhn hat die 1037 neu eingebürgerten Stuttgarterinnen und Stuttgarter, die die deutsche Staatsbürgerschaft zwischen 1. Januar und 30. Juni 2015 erhalten haben, zur Feier ins Rathaus eingeladen. Zu dem Empfang am Freitag, 18. September, - dem zweiten in diesem Jahr - kamen rund 500 Personen.

OB Kuhn sagte: "Wir feiern Ihre Einbürgerung mit einem heiteren, fröhlichen Fest. Das ist auch ein Dankeschön für Ihre Entscheidung. Nicht für jeden von Ihnen war es eine leichte Entscheidung, aber Sie haben nun viele Vorteile, wie einen deutschen Pass, Reisefreiheit und die Möglichkeit auf Landes- und Bundesebene zu wählen." Stuttgart scheibe Integration groß. "Alle, die hier leben, sollen spüren, dass sie dazugehören. Dabei geht es um das Akzeptieren von Unterschieden", so der OB. Stuttgart brauche nicht nur neue Fachkräfte, sondern auch "Menschen mit Erfahrungen und Geschichten, die sie uns erzählen können. Sich integrieren heißt, voneinander zu lernen. Das geht nicht immer ohne Konflikte, macht aber letztlich die Stadtgesellschaft vielfältiger." OB Kuhn bat die Neubürger, auch die Flüchtlinge willkommen zu heißen, die derzeit nach Stuttgart kommen. "Helfen Sie mit, diese Menschen zu begrüßen. Mischen Sie mit, engagieren Sie sich: Das ist eine Bereicherung für die Stadtgesellschaft und auch für Sie ganz persönlich", so der OB abschließend.


Bis Ende des Jahres 2015 werden hochgerechnet 2268 Anträge auf Einbürgerung gestellt werden, 2124 davon mit positivem Ergebnis. Damit zeigt sich das Interesse an einer Einbürgerung und einem deutschen Pass ungebrochen. Denn auch 2014 waren 1697 Migranten in Stuttgart eingebürgert worden - bei 2144 gestellten Anträgen. Im Jahr 2013 waren es 1612 Einbürgerungen bei 2123 Anträgen und 2012 insgesamt 1747 Erfolgsbescheide bei 2016 Anträgen, die alle von der Einbürgerungsbehörde des städtischen Amts für öffentliche Ordnung bearbeitet wurden. Auch viele Migranten, die als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sind, haben sich inzwischen einbürgern lassen: Seit 2003 haben so aus dem ehemaligen Jugoslawien 4000, aus dem Irak 1200, aus Sri Lanka 800 und aus Afghanistan 600 Menschen den deutschen Pass bekommen. 

In einer Datenanalyse für die Gruppe der Neubürger des Jahres 2015 zeigt sich, dass die Altersgruppe zwischen 20 und 40 Jahren mit 54 Prozent weit überwiegt. 25 Prozent der Migranten waren bis 20 Jahre alt, 17 Prozent zwischen 40 und 60 sowie 4 Prozent über 60 Jahre. Der Anteil der Frauen übersteigt den der Männer leicht mit 53 zu 47 Prozent. Der Migrationshintergrund dieser Personen liegt größtenteils in der Türkei, gefolgt von Kroatien, Griechenland, Serbien, dem Irak sowie dem Kosovo. Weitere größere Herkunftsländer sind Bosnien-Herzegowina, Italien, Bulgarien und Polen.

Migranten haben einen Anspruch auf Einbürgerung, wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen: Die wichtigsten Bedingungen sind dabei ein im Normalfall achtjähriger - bei besonderen Integrationsleistungen auch nur sechsjähriger - rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland, eine eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts, ausreichende Deutschkenntnisse und Wissen um die deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung, keine erheblichen Straftaten und die Akzeptanz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Bei einer erfolgreichen Einbürgerung muss grundsätzlich die bisherige Staatsangehörigkeit aufgegeben werden: Eine Ausnahme davon gibt es lediglich für Bürger aus EU-Ländern und aus Staaten, die ihre Bevölkerung nicht aus der Staatsbürgerschaft entlassen - wie beispielsweise der Irak - oder wenn Asylgründe eine Rolle spielen.
Um den Migranten zu helfen, betreut und begleitet die städtische Einbürgerungsbehörde die Antragsteller mit ihren dahinter stehenden Schicksalen. Oft dauert es bis zu einem personalintensiven Jahr, bis ein Antrag entschieden werden kann: Da müssen Unterlagen aus dem Ausland nachgeprüft und die Situation der Migranten vor Ort abgeklärt werden.

Weitere Informationen zum Thema Einbürgerung stehen unter www.stuttgart.de/einbuergerung.

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