Inhalt anspringen

Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Stuttgart 21: Stadt klärt mit Projektpartnern Umgang mit Bahnklage

Die Stadt wird sich mit den Projektpartnern Land, Region und Flughafen zu Gesprächen treffen, um zu klären, wie man der Klage der Bahn zu den Mehrkosten bei Stuttgart 21 entgegentreten will. Dabei geht es auch um die Frage etwaiger wechselseitiger Ansprüche und deren Verjährung.

Dem hat der Gemeinderat am Donnerstag, 22. Dezember, einstimmig zugestimmt. Durch die Gespräche kann einer vorsorglichen Klage des Landes zur Sicherung etwaiger Ansprüche gegen die Stadt nach einem Urteil zur Bahnklage vorgebeugt werden.

Die Bahn hat angekündigt, das Land und die übrigen Projektpartner zu verklagen, um Ansprüche für die Mehrkosten zum Projekt Stuttgart 21 geltend zu machen. Sie sieht zwar das Land in erster Linie als Ansprechpartner, will aber vorsorglich auch die anderen Partner verklagen. Sollten die Gerichte die Auffassung der Bahn bestätigen, will das Land nicht allein auf den Mehrkosten sitzen bleiben. Für diesen Fall verlangt das Land eine Beteiligung der Projektpartner.

Da die etwaigen Ansprüche - sowohl die der Bahn, wie die des Landes - ihre Grundlage in dem Beschluss des Aufsichtsrats der Bahn vom März 2013 haben, könnten diese nach dem 31. Dezember 2016 verjähren. Das Land sähe sich daher ebenfalls gezwungen, die Projektpartner bis Ende des Jahres zu verklagen, wenn keine andere Möglichkeit zur Hemmung der Verjährung gefunden würde.

Durch ein offizielles Gespräch zwischen den Projektpartnern auf Einladung des Landes kann aber die Verjährung für den Zeitraum dieser Verhandlungen gehemmt werden. Dadurch erhalten die Projektpartner Zeit, um die bis dahin vorliegende Klageschrift der Bahn zu prüfen und das weitere Vorgehen festzulegen. Die Gespräche erfolgen ausdrücklich unter Aufrechterhaltung der bisherigen Rechtsauffassung, wonach die Stadt keine Ansprüche vonseiten der Bahn auf Beteiligung an Mehrkosten und mithin auch nicht von Seiten des Landes sieht.

Erläuterungen und Hinweise