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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Feinstaub-Alarm in Stuttgart - Tagesmeldung vom 26. Februar 2016

In der Landeshauptstadt Stuttgart gilt Feinstaub-Alarm.

Beginn:
seit Freitag, 26. Februar, 00.00 Uhr für den Autoverkehr
seit Donnerstag, 25. Februar, 18.00 Uhr für Komfort-Kamine

Fortdauer:
Der Feinstaub-Alarm dauert mindestens bis einschließlich Sonntag, 24.00 Uhr.

Ende:
Das Ende des Feinstaub-Alarms ist offen. Eine Entscheidung über Verlängerung oder Aufhebung des Feinstaub-Alarms kann erst auf Basis der Wetterprognose am Samstag, 27. Februar, getroffen werden.

Belastung mit Feinstaub und Stickstoffdioxiden reduzieren

Zur Aufhebung des Feinstaub-Alarms muss der Deutsche Wetterdienst (DWD) eine nachhaltige und deutliche Verbesserung des Austauschvermögens prognostizieren, eine eintägige Unterbrechung der starken Einschränkung des Austauschvermögens reicht hierbei nicht aus.

Ziel des Feinstaub-Alarms ist es, bei stark austauscharmen Wetterlagen in Stuttgart die erwartbare Belastung mit Feinstaub und Stickstoffdioxiden zu reduzieren. Aktuell sagt der DWD für Freitag, Samstag und Sonntag ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der Atmosphäre voraus.

Bus und Bahn nutzen, auf Komfort-Kamine verzichten

Die Landeshauptstadt Stuttgart appelliert gemeinsam mit dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur und dem Regierungspräsidium Stuttgart daher an die Bevölkerung in Stuttgart und in der Metropolregion, das Auto in Stuttgart möglichst nicht zu nutzen und auf den Betrieb von sogenannten Komfort-Kaminen, die nur als zusätzliche Wärmequelle dienen, zu verzichten. Grundsätzlich ausgenommen sind Wohnungen, die ausschließlich mit solchen Einzelraumfeuerungen beheizt werden.

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