Zukünftig sind alle Parkplätze für jedermann nutzbar. Bewohner können nach Erwerb eines Bewohnerparkausweises gebührenfrei parken. Die übrigen Nutzer müssen Parkgebühren zahlen.
Geltungsbereich, Voraussetzungen, Ausnahmegenehmigungen
Experten vom Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, dem Amt für öffentliche Ordnung und dem Tiefbauamt informieren alle Bürgerinnen, Bürger, Gewerbetreibende und Pendler am Mittwoch, 24. Februar, um 18 Uhr im Großen Sitzungssaal des Stuttgarter Rathauses, Marktplatz 1, über die Regelungen des Parkraummanagements.
Erläutert werden unter anderem der Geltungsbereich, die Voraussetzungen für die Ausgabe von Parkausweisen, die Ausnahmegenehmigungen und die Kosten.