Inhalt anspringen

Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Neue Parkregelung in Teilen der Innenstadtbezirke Mitte, Süd, Nord und Ost ab 1. Juni 2016

In weiteren Teilen der Innenstadtbezirke Mitte, Süd, Nord und Ost wird am 1. Juni 2016 in einem zweiten Schritt das Parkraummanagement eingeführt bzw. erweitert, um insbesondere für Bewohner die Parksituation zu verbessern.

Damit sind alle in der zweiten Umsetzungsstufe betroffenen Parkplätze im Bezirk Mitte (M3 und M4), Bezirk Süd (S4(2) und S5), Bezirk Ost (O1) und im Bezirk Nord (N2 bis N4) im öffentlichen Straßenraumraum künftig grundsätzlich gebührenpflichtig. Die betroffenen Bewohner und Gewerbetreibende können nach Erwerb eines Bewohnerparkausweises oder einer Ausnahmegenehmigung ohne Parkschein parken.

Parkraummanagement im Stadtbezirk West hat sich bewährt

Der Parkraum ist in den Innenstadtbezirken knapp, deshalb werden Autos häufig auf Gehwegen, im Halte- oder Parkverbot abgestellt. Das gefährdet Fußgänger, die auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Autofahrern wird die Sicht in Einmündungen oder Kurven versperrt. Auch für Schulkinder ist ein sicherer Schulweg nicht mehr gewährleistet. Parksuchverkehr verursacht zudem unnötig Lärm und Abgase.

Nachdem sich das Parkraummanagement im Stadtbezirk West bewährt hat, werden die neuen Parkregeln nun nach und nach auf die anderen Innenstadtbezirke übertragen - vorrangig dort, wo nachweislich ein besonders hoher Parkdruck herrscht. Mit einer flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung soll die Parksituation in den Stuttgarter Innenstadtbezirken für Bewohner, Gewerbetreibende und Besucher verbessert werden.

Mischprinzip in den Bewohnerparkgebieten

Das Parkraummanagement funktioniert nach dem so genannten Mischprinzip: Grundsätzlich stehen alle Parkplätze für alle zur Verfügung. Es gibt keine Reservierung von Parkplätzen nur für Bewohner, wie es in den bisherigen Bewohnerparkgebieten in Mitte, Süd und Ost bisher üblich war.

Demnach dürfen alle Verkehrsteilnehmer auf den vorhandenen Flächen parken, müssen dafür aber bezahlen. Allerdings ist die Nutzung für Bewohner nach Erwerb eines Bewohnerparkausweises parkgebührenfrei. Für Gewerbetreibende mit Sitz im Gebiet besteht alternativ die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Alle anderen - also zum Beispiel Besucher oder Kunden - müssen ein Ticket am Parkscheinautomaten lösen.

Parkgebühren in den Bewohnerparkgebieten

Künftig gibt es zwei verschiedene Parkbereiche: Kurzzeitparkplätze und Langzeitparkplätze ("normale Parkplätze"). Im Straßenraum auch erkenntlich durch das blaue "P" für Langzeitparkplätze oder das orangefarbene "P" für Kurzzeitstellplätze am Parkscheinautomaten.

Die Höchstparkdauer auf den Kurzzeitparkbereichen beträgt zwei Stunden. Im Kurzzeitparkbereich gibt es darüber hinaus eine so genannte "Brötchentaste", mit diesem Ticket kann 30 Minuten kostenlos geparkt werden. Die Parkgebühr beträgt 10 Cent für 8 Minuten oder 7,20 Euro als Tagespauschale.

Das Parken ist werktags, von Montag bis Samstag zwischen 8 und 22 Uhr für Personen ohne Bewohnerparkausweis oder Ausnahmegenehmigung gebührenpflichtig.

Die kostenpflichtigen Parkzonengebiete werden hauptsächlich durch das P-Zone-Schild (Parkraumbewirtschaftungszone) entsprechend beschildert sein.

Bewohnerparkausweis/ Ausnahmegenehmigung für Gewerbetreibende

Der Bewohnerparkausweis kostet im Jahr 30,70 Euro Verwaltungsgebühr, je nach Wunsch gelten sie für drei, sechs, zwölf oder 24 Monate. Damit kann man in dem Bewohnerparkgebiet ohne einen Parkschein parken, das auf dem Ausweis eingetragen ist.

Der Bewohnerparkausweis kann ab dem 1. März online oder in allen Bürgerbüros der Innenstadt beantragt werden. Dort werden auch weiterführende Informationen und Fragen beantwortet. Wer lange Wartezeiten im Bürgerbüro vermeiden will, kann seinen Antrag online unter www.stuttgart.de/parkraummanagement stellen.

Ausnahmegenehmigungen für Gewerbetreibende mit Sitz im Bewohnerparkgebiet kosten 120 Euro und gelten ein Jahr.

Öffentliche Verkehrsmittel als Alternative zum Auto

Die Stuttgarter Innenstadtbezirke sind sehr gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Eine günstige Alternative zum Auto bietet der VVS mit Bus und Bahn. Die Stadtbezirke Mitte, Süd, Nord und Ost sind sehr gut erschlossen, Busse und Bahnen fahren hier meistens im Zehn-Minuten-Takt.

Übersicht der Parkzonen als PDF

Erläuterungen und Hinweise