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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Neuer Service der Stadt Stuttgart: Eröffnung der Grundbucheinsichtsstelle beim Stadtmessungsamt

Änderung in der Grundbuchverwaltung: Aufgrund der Grundbuchreform in Baden-Württemberg werden die landesweiten Grundbuchämter seit Anfang 2016 nach und nach aufgelöst. Die Aufgaben werden schrittweise auf 13 zentrale, grundbuchführende Amtsgerichte verteilt.

Bis zum 01.01.2018 sollen auch alle 15 Grundbuchämter im Stuttgarter Stadtgebiet geschlossen werden. Für den Bezirk des Amtsgerichts Stuttgart ist künftig das Amtsgericht Böblingen, für den Bezirk des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt das Amtsgericht Waiblingen zuständig.

Zentrale Stelle statt Einsicht bei den Amtsgerichten

Damit die Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger nicht zu den zuständigen Amtsgerichten fahren müssen, hat die Stadt beim Stadtmessungsamt eine zentrale Grundbucheinsichtsstelle eingerichtet. Diese öffnet am Montag, 18. Januar, da zu diesem Termin das Grundbuchamt Stuttgart schließt.

Umfangreiches Serviceangebot

In der Grundbucheinsichtsstelle erhalten Bürgerinnen und Bürger Beratung, Auskunft und Einsichtnahme in das Grundbuch. Zudem können beglaubigte und unbeglaubigte Grundbuchabschriften erteilt und Löschungsanträge für Grundpfandrechte angenommen werden.

Die Einsichtnahmen in das Grundbuch sind gebührenfrei, für einfache (unbeglaubigte) Grundbuchauszüge sind 10 Euro sowie für amtliche (beglaubigte) Grundbuchauszüge 20 Euro an Gebühren zu entrichten.

Barrierefreier Zugang und gut per Bus und Bahn erreichbar

Die Grundbucheinsichtsstelle kann keine Notariatsdienstleistungen und keine Änderungen in den Grundbüchern vornehmen. Letzteres kann nur durch das zentrale Grundbuchamt erfolgen.

Grundbucheinsichtsstelle:Stadtmessungsamt Stuttgart (im Zeppelin-Carré), Kundenzentrum, 3. OG, Kronenstraße 20, 70173 Stuttgart, 0711/216-59601, Email: poststelle.grundbucheinsichtstuttgartde, www.stuttgart.de/grundbucheinsicht, Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 8:00-16:30 Uhr, Freitag 8:00-13:00 Uhr und nach Vereinbarung.

Die Grundbucheinsichtsstelle ist barrierefrei zugänglich und mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen.

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