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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Die Tübinger Straße wird Fahrradstraße

Seit 2010 besteht in der Eberhardstraße Stuttgarts erste Fahrradstraße. Am Freitag, 29. Juli, wurde eine weitere Fahrradstraße in der Tübinger Straße eröffnet. "Immer mehr Stuttgarter sind mit dem Rad unterwegs. Ich meine: Wir sind auf dem richtigen Weg, wenn wir Stuttgart noch fahrradfreundlicher machen. Die Umwandlung der Tübinger Straße ist dabei ein weiterer Schritt", erläuterte Peter Pätzold, Bürgermeister für Städtebau und Umwelt, bei der Eröffnung.

Zwischen der Paulinenbrücke und dem Marienplatz sind die Radfahrer von nun an gegenüber dem Kfz-Verkehr bevorrechtigte Verkehrsteilnehmer und können künftig zügiger zwischen Stuttgart-Süd und dem Karlsplatz vorankommen. Um das zu demonstrieren, haben sich Bürgermeister Pätzold, der Bürgermeister für Recht, Sicherheit und Ordnung, Dr. Martin Schairer, der Fahrradbeauftragte der Stadt Stuttgart, Claus Köhnlein, und Bezirksvorsteher Raiko Grieb am Freitag auf ihre Fahrräder gesetzt und die Strecke "angeradelt". Rund 100 Radler folgten ihnen dabei.

Neue Fahrradstellplätze und Wegweisung

Die Tübinger Straße ist eine der meistbefahrenen Strecken auf der Hauptradroute 1, die von Vaihingen nach Bad Cannstatt führt. Um die Tübinger Straße für den Fahrradverkehr aufzuwerten und attraktiver zu machen, hat die Landeshauptstadt Stuttgart zum Beispiel neue Fahrradstellplätze entlang der Straße angelegt und die Wegweisung nach bundeseinheitlichem Standard aufgestellt. Um den Schleichverkehr zu verringern, gilt zwischen Cottastraße und Römerstraße für den Kfz-Verkehr jetzt eine Einbahnstraßenregelung. Bereits seit 2015 ist auf Höhe der Feinstraße die Durchfahrtsmöglichkeit für Autos unterbrochen.

Rücksichtsvolles Miteinander aller Verkehrsteilnehmer

Besonderes Augenmerk lag bei der Diskussion dieses Projekts auf den Fußgängern. "In der Tübinger Straße sind erfreulicherweise sehr viele zu Fuß unterwegs", so Bürgermeister Dr. Schairer. "Diese neue Regelung soll zeigen, dass im urbaner werdenden Raum ein harmonisches und rücksichtsvolles Miteinander aller Verkehrsteilnehmer möglich ist."

Dies umfasst auch den Kfz-Verkehr: Anlieger und Lieferanten dürfen weiterhin in der Tübinger Straße fahren und parken. Sie müssen sich jedoch dem Radverkehr anpassen. Radfahrer dürfen zudem nebeneinander fahren. Die Höchstgeschwindigkeit für beide Verkehrsarten ist 30 Stundenkilometer. An Zebrastreifen haben weiterhin Fußgänger Vorrang. Versuchsweise ist die Vorfahrtsregelung in der Tübinger Straße geändert. Die Nebenrichtungen sind gegenüber der Fahrradstraße wartepflichtig.

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