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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Aufruf des Kreiswahlleiters zur Landtagswahl

Zur Landtagswahl am Sonntag, 13. März, ruft der Kreiswahlleiter und Bürgermeister für Recht, Sicherheit und Ordnung, Dr. Martin Schairer, die Bürger dazu auf, ihr Wahlrecht wahrzunehmen.

Liebe Stuttgarterinnen und Stuttgarter!
 

Am kommenden Sonntag findet die Wahl zum 16. Landtag von Baden-Württemberg statt. 120 Abgeordnete sind zu wählen. In jedem der 70 Wahlkreise des Landes ist der Bewerber direkt gewählt, der die meisten Stimmen erreicht hat. Die anderen 50 Sitze werden im Verhältnisausgleich besetzt. Durch Überhang- und Ausgleichsmandate kann sich die Zahl der Abgeordneten über 120 hinaus erhöhen. In Stuttgart bewerben sich insgesamt 52 Bewerberinnen und Bewerber in den vier Wahlkreisen Stuttgart I bis Stuttgart IV.

Im bundesdeutschen Föderalismus gibt es etliche Politikfelder, die vollständig oder zumindest weitgehend im Hoheitsbereich der Bundesländer liegen. Dazu gehören insbesondere Bildung, Jugend, Sport und Inneres. In diesen Bereichen wird im Landtag von Baden-Württemberg vieles entschieden, was auch Sie betrifft.

Ich bitte Sie daher: Gehen Sie am 13. März 2016 wählen. Das aktive Wahlrecht ist die wichtigste Beteiligungsmöglichkeit für die Staatsbürger.

 

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