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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Feinstaub-Alarm in Stuttgart mindestens bis Freitag - Tagesmeldung vom 9. März 2016

false Für die Landeshauptstadt Stuttgart gilt Feinstaub-Alarm.

Beginn:
seit Mittwoch, 9. März, 0.00 Uhr für den Autoverkehr
seit Dienstag, 8. März, 18.00 Uhr für Komfort-Kamine

Fortdauer:
Der Feinstaub-Alarm dauert mindestens bis einschließlich Freitag, 24.00 Uhr.

Ende:
Das Ende des Feinstaub-Alarms ist offen.

Ziel des Feinstaub-Alarms ist es, bei stark austauscharmen Wetterlagen in Stuttgart die erwartbare Belastung mit Feinstaub und Stickstoffdioxiden zu reduzieren. Aktuell sagt der Deutsche Wetterdienst Dienst (DWD) für Mittwoch, Donnerstag und Freitag ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der Atmosphäre voraus.

Aufhebung bei nachhaltiger Verbesserung des Luftaustauschvermögens

Eine Prognose zur Aufhebung des Feinstaub-Alarms ist noch nicht möglich. Dazu muss der DWD eine nachhaltige und deutliche Verbesserung des Austauschvermögens prognostizieren, eine nur eintägige Unterbrechung der starken Einschränkung des Austauschvermögens würde hierbei nicht ausreichen.

Auf Bus und Bahn umsteigen - auf Komfort-Kamine verzichten

Die Landeshauptstadt Stuttgart appelliert gemeinsam mit dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur und dem Regierungspräsidium Stuttgart daher an die Bevölkerung in Stuttgart und in der Metropolregion, das Auto in Stuttgart möglichst nicht zu nutzen und auf den Betrieb von sogenannten Komfort-Kaminen, die nur als zusätzliche Wärmequelle dienen, zu verzichten. Grundsätzlich ausgenommen sind Wohnungen, die ausschließlich mit solchen Einzelraumfeuerungen beheizt werden.

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