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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Sozialbürgermeister Wölfle weist persönliche Vorwürfe der Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS zurück

Der Bürgermeister für Soziales und gesellschaftliche Integration, Werner Wölfle, hat die persönlichen Vorwürfe der Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS zur Erhöhung der Unterbringungsgebühren für Flüchtlinge zurückgewiesen.

Wölfle erklärte am Donnerstag, 17. August: "Der Beschluss, die Benutzungsgebühr für städtische Flüchtlingsunterkünfte zu erhöhen, wurde im Juli mit nur vier Gegenstimmen im Gemeinderat beschlossen und hat damit eine breite demokratische Legitimation."

Zudem wiederholte der Sozialbürgermeister: "Stuttgart zockt keine Flüchtlinge ab." Da der Bund derzeit 51,7 Prozent der Kosten für die Unterbringung übernimmt, bedeuten höhere Gebühren schlicht höhere Zuschüsse, die wiederum in gute Integrationsmaßnahmen investiert werden, so Wölfle. "Für den Großteil der Flüchtlinge hat die Änderung keine Bedeutung. Für Flüchtlinge, die kein eigenes Geld verdienen, bezahlen Sozialamt oder Jobcenter ohnehin die Unterkunft. Ob das dann 116 oder 389 Euro im Monat sind, spielt für die Betroffenen keine Rolle", erklärte Wölfle.

Nur bei den sogenannten Selbstzahlern, die bereits arbeiten, aber noch in einer städtischen Unterkunft leben und diese selbst bezahlen, könne es zu Änderungen kommen, so Wölfle. "Bei ihnen kann es passieren, dass die Einkünfte nicht mehr ausreichen. Diese werden dann vom Jobcenter aufgestockt. Diese Selbstzahler werden deshalb auch nicht höher belastet", erklärte der Bürgermeister.

Die Satzung über die Benutzung von Unterkünften des Sozialamts für Flüchtlinge tritt am 1. September 2017 in Kraft. Sie enthält eine Erhöhung der Benutzungsgebühr für städtische Flüchtlingsunterkünfte. Die Höhe der Gebühren ergibt sich u.a. aus Abschreibungen der Gebäude, Nebenkosten für Gebäudeunterhaltung (Instandhaltung) sowie Betriebskosten (Müll, Abfall, Strom, etc.), und Personalkosten (Verwaltung, Belegung und Betrieb). Die Gebühr wurde von 116,70 Euro pro Monat/Platz auf 389,84 Euro pro Monat/Platz bei mind. 4,5 Quadratmeter Fläche und 606,41 Euro pro Monat/Platz bei mind. 7 Quadratmeter Fläche festgelegt. Nach einer sechsmonatigen Pilotphase wird die Verwaltung im ersten Quartal 2018 über die Auswirkungen der Gebührenumstellung im Sozial- und Gesundheitsausschuss berichten.

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