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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

OB Kuhn anlässlich des Vollstreckungsverfahrens am Stuttgarter Verwaltungsgericht

Oberbürgermeister Fritz Kuhn erklärte am Mittwoch, 20. Dezember, anlässlich des Beschlusses des Stuttgarter Verwaltungsgerichts über den vom Land geschlossenen Vergleich mit zwei Anwohnern am Neckartor: "Unabhängig davon, wie die Rechtslage zwischen den Anwohnern und dem Land Baden-Württemberg ist, es gibt doch eine klare Tendenz: Die Luftschadstoff-Werte gehen zurück in Stuttgart. Vor allem beim Feinstaub, aber auch beim Stickstoffdioxid, sind wir im Vergleich zum Vorjahr deutlich besser geworden. Wir haben aktuell 45 Feinstaub-Überschreitungstage am Neckartor. Wenn das Wetter so wechselhaft bleibt, werden wir voraussichtlich unter 50 Tagen bleiben. Damit liegen wir weit unter den Werten aus den Vorjahren."

Im Jahr 2016 wurden an der Messstation am Neckartor 63 Überschreitungstage gemessen, 2015 waren es 72 Tage. Erlaubt sind 35 Überschreitungstage. Auch beim Stickstoffdioxid (NO2) liegen die aktuellen Werte unter denen des Vorjahres. So wurden bislang nur drei NO2-Überschreitungsstunden am Neckartor gemessen. Im Jahr 2016 waren es insgesamt 35 Überschreitungsstunden, der Grenzwert liegt bei 18 Stunden. Verbesserungen gibt es auch beim NO2-Jahresmittelwert: Dieser beträgt aktuell am Neckartor 72,3 Mikrogramm und liegt damit unter dem Wert aus dem Jahr 2016 von 82 Mikrogramm. Erlaubt ist ein Jahresmittelwert von 40 Mikrogramm.

Kuhn erklärte: "Wir werden nicht nachlassen, die Luft in Stuttgart besser zu machen, um Fahrverbote zu vermeiden. Unser Maßnahmenpaket in Sachen Luftreinhaltung und Nachhaltige Mobilität wirkt. Wir werden den Öffentlichen Nahverkehr in den nächsten Jahren massiv ausbauen, die Förderung des Rad- und Fußverkehrs verstärken und die Elektromobilität weiter voranbringen." Zudem setze man auf neue Maßnahmen, wie beispielsweise die Express-Bus-Linie, die ab Herbst 2018 im Fünf-Minuten-Takt Bad Cannstatt mit der Stuttgarter Innenstadt verbindet.

Bei Nichterfüllung des Vergleichs bis zum 30. April 2018 wird dem Land Baden-Württemberg ein Zwangsgeld angedroht. Dies hatte das Verwaltungsgericht Stuttgart am 20. Dezember nach der mündlichen Verhandlung am 19. Dezember bekannt gegeben.

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