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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Stadt kann ÖPNV-Leistungen direkt an SSB vergeben - Keine Anträge Dritter eingegangen

Die Stadt Stuttgart kann die öffentlichen Personenverkehrsdienste per Direktvergabe an die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) vergeben. Bis zum Ende der Einreichungsfrist hat kein anderes Verkehrsunternehmen beim Regierungspräsidium Stuttgart einen entsprechenden Antrag gestellt.

Der neue Dienstleistungsauftrag zwischen Stadt und SSB, über den der Gemeinderat Ende 2017 noch beschließen muss, würde ab dem 1. Januar 2019 gelten und 22 Jahre (bis zum 31.12.2040) laufen. Er soll den Betrieb des öffentlichen Nahverkehrs in Stuttgart mit Stadtbahnen, Bussen und der Zahnradbahn sicherstellen.

Oberbürgermeister Fritz Kuhn sagte: "Für den Fortbetrieb des Stuttgarter Liniennetzes ist die Direktvergabe an die SSB von großer Bedeutung. Der Stadtbahnbetrieb ist durch die topografische Lage in Stuttgart mit vielen Tunneln, Steigungen und schnellen Zugfolgen sehr komplex. Die SSB kennt diese Herausforderungen und meistert sie seit Jahren auf hohem Niveau." Zudem sei durch die Vergabe an die SSB eine direkte Steuerung durch die Stadt gewährleistet. "Der Aus- und Neubau der Schieneninfrastruktur steht immer im Zusammenhang mit der Stadt- und Siedlungsentwicklung. Mit der SSB als kommunalem Verkehrsunternehmen können wir uns stets gut abstimmen."

Der Gemeinderat hatte am 20. Oktober 2016 die Verwaltung ermächtigt, die notwendigen Schritte für die Vorabbekanntmachung zur Direktvergabe an die SSB in die Wege zu leiten und den öffentlichen Dienstleistungsauftrag vorzubereiten. Infolgedessen veröffentlichte die Stadt ihre Entscheidung in einer Vorabbekanntmachung am 15. November 2016 im EU-Amtsblatt. Durch die Vorabbekanntmachung wurde eine 3-Monats-Frist in Gang gesetzt, in der andere interessierte Unternehmen eigenwirtschaftliche Anträge beim Regierungspräsidium als zuständiger Genehmigungsbehörde stellen konnten, um die beschriebene Leistung an Stelle der SSB zu erbringen. Diese Frist ist nun ohne Anträge abgelaufen.

Nach einer einjährigen Wartefrist nach der Vorabbekanntmachung kann der Gemeinderat im November 2017 über den öffentlichen Dienstleistungsauftrag und damit die endgültige Direktvergabe an die SSB entscheiden.

Rechtliche Voraussetzungen für Direktvergabe sind erfüllt

Hintergrund ist die Ende 2018 auslaufende Betrauung der SSB sowie die Neuregelung der EU-rechtlichen Vorschriften für öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße. Für die Vergabe der Verkehrsaufträge kommt entweder eine wettbewerbliche Ausschreibung oder aber eine Direktvergabe in Betracht, wenn die Voraussetzungen der EU-Verordnung sowie des nationalen Rechts erfüllt sind.

Die Landeshauptstadt muss in ihrer Funktion als Aufgabenträger sowohl die grundsätzliche Entscheidung über die Direktvergabe als auch die Entscheidung über die konkrete Ausgestaltung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags mit der Festsetzung der Anforderungen hinsichtlich Qualität und Quantität des Verkehrs zur Direktvergabe treffen. Bevor die endgültige Vergabe erfolgen kann, musste in einer sogenannten Vorabbekanntmachung die Entscheidung für eine beabsichtigte Direktvergabe auch bekanntgegeben und veröffentlicht werden. Dies ist am 15. November 2016 mit der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt erfolgt.

Bereits zuvor wurden die rechtlichen Voraussetzungen geprüft und dem Unterausschuss Direktvergabe des Verwaltungsausschusses näher erläutert. Die Prüfung ergab, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine Direktvergabe an einen internen Betreiber bei der SSB erfüllt werden.

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