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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Integrationsbürgermeister Wölfle begrüßt Neubürgerinnen und Neubürger bei Einbürgerungsfeier im Rathaus - Zahl der Anträge steigt weiter

Insgesamt 1738 Stuttgarterinnen und Stuttgarter haben zwischen September 2016 und Juli 2017 die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Zur Einbürgerungsfeier - der ersten von zwei jährlich stattfindenden Veranstaltungen - wurden am Freitag, 21. Juli, rund 400 Gäste im Großen Sitzungssaal des Rathauses erwartet.

Integrationsbürgermeister Werner Wölfle sagte: "Ich freue mich, dass immer mehr Stuttgarter Einwohnerinnen und Einwohner die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten wollen. Dies ist ein gutes Zeichen und ein klares Bekenntnis zu unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und die Möglichkeit, unsere vielfältige Gesellschaft mitzugestalten und damit Verantwortung für diese zu übernehmen. Die Freude ist allerdings etwas getrübt, denn politisch schwierige Entwicklungen, wie in der Türkei, haben die deutlich gestiegene Zahl sicher mit nach oben beeinflusst."

Das Interesse, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten, ist weiterhin sehr groß. Seit der Einbürgerungsfeier im September 2016 wurden 1990 Anträge gestellt. 1738 Personen erhielten daraufhin den deutschen Pass. Im Gesamtjahr 2016 gab es 2362 Einbürgerungsanträge und 1936 Einbürgerungen. Bürgermeister Wölfle sagte: "Bis Ende 2017 wird sich die Zahl der Anträge auf Einbürgerung noch weiter erhöhen. Wir rechnen dann mit rund 2500 Anträgen, das ist ein neuer Rekord. Stuttgart wird durch die hohe Zahl der Einbürgerungen bunter und vielfältiger. Auf diese kulturelle Vielfalt können wir gemeinsam sehr stolz sein." Zum Vergleich: 2015 wurden 2183 Anträge gestellt, 2011 waren es nur 1894.

Neubürger größtenteils aus der Türkei

53 Prozent der neu eingebürgerten Stuttgarterinnen und Stuttgarter sind zwischen 20 und 40 Jahre alt. 18 Prozent sind unter 20, 24 Prozent zwischen 40 und 60 und fünf Prozent über 60 Jahre. Wie auch schon im Vorjahr übersteigt der Anteil der Frauen den der Männer leicht mit 54 zu 46 Prozent. Die meisten Neubürger kommen aus der Türkei, gefolgt von Griechenland, Serbien, Kroatien sowie dem Kosovo. Weitere Länder sind Italien, Ukraine, Bosnien-Herzegowina und der Irak. Die Zahl der Anträge von Briten ist seit dem Brexit stark angestiegen. So wurden von 2014 bis zur Brexit-Entscheidung im Juni 2016 von britischen Staatsangehörigen lediglich 13 Einbürgerungsanträge gestellt. Seither hat sich diese Zahl auf über 100 Anträge vervielfacht.


Auch viele Migranten, die als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sind, haben sich inzwischen einbürgern lassen: Seit 2003 haben 4000 Bürger aus dem ehemaligen Jugoslawien, 1200 aus dem Irak, 800 aus Sri Lanka und 600 aus Afghanistan den deutschen Pass bekommen.

Migranten haben einen Anspruch auf Einbürgerung, wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Die wichtigsten Bedingungen sind dabei ein im Normalfall achtjähriger - bei besonderen Integrationsleistungen auch nur sechsjähriger - rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland, eine eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts, ausreichende Deutschkenntnisse und Wissen um die deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung, keine erheblichen Straftaten und die Akzeptanz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Bei einer erfolgreichen Einbürgerung muss grundsätzlich die bisherige Staatsangehörigkeit aufgegeben werden: Eine generelle Ausnahme davon gibt es lediglich für Bürger aus EU-Ländern und aus Staaten, die ihre Bevölkerung nicht aus der Staatsbürgerschaft entlassen - wie beispielsweise der Irak - oder wenn aktuell eine Asylberechtigung vorliegt.

Die Anträge werden von der Einbürgerungsbehörde des Amts für öffentliche Ordnung bearbeitet. Die Behörde betreut und begleitet die Migranten auf ihrem Weg zur deutschen Staatsbürgerschaft. Da Unterlagen aus dem Ausland nachgeprüft und die Situation der Migranten genauestens abgeklärt werden muss, kann es bis zu einem Jahr dauern, bis ein Antrag entschieden wird.

Weitere Informationen zum Thema Einbürgerung gibt es unter www.stuttgart.de/einbuergerung .

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