Wegen einer Vielzahl von Baumaßnahmen auf Schulanlagen sind einzelne Schulhöfe und Kleinspielfelder zeitweise gesperrt oder stehen in der Fläche nur teilweise zur Verfügung. Weitere kurzfristige Sperrungen aus Sicherheitsgründen sind möglich. Die Rasenspielfelder bleiben von der Freigabe grundsätzlich ausgeschlossen. Schulgebäude und Schulgärten sowie sonstige nicht freigegebene Bereiche dürfen nicht betreten werden.
Aufsichtspersonen stellt die Stadt nicht. Eine Haftung für Unfälle und Schäden wird mit der Freigabe nicht übernommen. Nutzer der Schulanlagen und gegebenenfalls Aufsichtspflichtige sind für Schäden ersatzpflichtig. Die Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister sind berechtigt und verpflichtet bei Anständen einzuschreiten.
- Schulhofliste 2017