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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Gemeinderat mehrheitlich gegen Fahrverbote - Rat beschließt Stellungnahme zum neuen Luftreinhalteplan

Keine Fahrverbote, massiver Ausbau des ÖPNV und Stärkung des Radverkehrs: Der Gemeinderat hat am Donnerstag, 29. Juni, die Stellungnahme der Landeshauptstadt Stuttgart zum Entwurf der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Stuttgart mit 34 Ja-Stimmen und 20 Nein-Stimmen beschlossen.

Die Stellungnahme der Stadt Stuttgart geht nun an das Regierungspräsidium Stuttgart, das für die Erstellung der Luftreinhaltepläne zuständig ist. Der Entwurf des neuen Luftreinhalteplans beinhaltet zahlreiche Maßnahmen, mit denen die Luftschadstoff-Grenzwerte bis 2020, spätestens 2021, eingehalten werden sollen.

Für den Beschluss und damit gegen Fahrverbote stimmten CDU, SPD, Freie Wähler, AfD, FDP und der Einzelstadtrat der Stadtisten. Dagegen stimmten Bündnis 90/DIE GRÜNEN und die Fraktionsgemeinschaft SÖS Linke PluS. Oberbürgermeister Fritz Kuhn stimmte gegen die Beschlussvorlage, begrüßte aber nachdrücklich die vorgeschlagenen Verbesserungen im öffentlichen Nahverkehr und Radverkehr.

Kuhn: "Gesundheitsschutz elementare Aufgabe der Politik"

Kuhn sagte: "Diese Stellungnahme ist die Position der Stadt. Auch wenn ich dem Beschluss in dieser Form nicht zugestimmt habe, werde ich ihn selbstverständlich vertreten und darstellen. Das entspricht der Gemeindeordnung und gebietet auch der Respekt vor politischen Mehrheiten." Der Gesundheitsschutz gehöre zu den elementaren Aufgaben der Politik. Die Politik muss den Weg beschreiten, damit Rechtsvorgaben eingehalten werden können." Der Vergleich des Landes habe Rechtskraft, wonach ab 2018 der Verkehr am Neckartor um 20 Prozent zu senken ist, wenn Grenzwerte weiterhin überschritten werden. Kuhn weiter: "Wir dürfen uns dabei nicht den Gerichten ausliefern. Wer Fahrverbote in der jetzigen Form ablehnt, muss Alternativen vorschlagen, die auch kurzfristig Erfolge zeitigen." Deswegen habe er die Vorlage abgelehnt.

Für die Stadt zähle jede Verbesserung der Luftqualität, auch kleine Schritte könnten hier bedeutsam sein. Kuhn weiter: "Positiv ist die Verständigung im Rat, den ÖPNV und den Radverkehr auszubauen. Wir haben schon ein gutes Stück des Weges in Richtung bessere Luft hinter uns gebracht. Ich freue mich auf den Tag, wenn wir nicht mehr über die Schadstoffe in Stuttgart diskutieren, sondern über saubere Luft im Talkessel reden."

Fahrverbote "Am Neckartor" abgelehnt

Die Stellungnahme der Stadt beinhaltet auf Bestreben der Mehrheit des Gemeinderats eine Ablehnung der im Entwurf des Luftreinhalteplans vorgelegten Verkehrsbeschränkungen ab dem 1. Januar 2018. Der Rat stimmte damit mehrheitlich sowohl gegen die vorgezogene Einführung der Blauen Plakette bei Feinstaubalarm als auch gegen Fahrverbote bei Feinstaubalarm auf "Luftreinhaltestrecken" im Talkessel und auf Streckenabschnitten in Feuerbach und Zuffenhausen.

Auch die Variante mit Fahrverboten auf "Luftreinhaltestrecken" im Bereich "Am Neckartor" wurde abgelehnt. Gleichzeitig stimmten die Gemeinderäte jedoch für die ganzjährige Einführung der Blauen Plakette in der Umweltzone ab dem 1. Januar 2020, wenn bis zu diesem Zeitpunkt 80 Prozent der in Stuttgart zugelassenen Fahrzeuge die Voraussetzungen für die Blaue Plakette erfüllen.

Erhöhung der S-Bahn-Taktung zugestimmt

Mit Empfehlungen und Änderungen, die die Fraktionen im Vorfeld eingebracht hatten, wurde auch weiteren Maßnahmen zur Verbesserung des Öffentlichen Nahverkehrs und des Radverkehrs in Stuttgart zugestimmt. Darunter eine Angebotserweiterung der Stadtbahnen, die Einrichtung einer Schnellbuslinie zwischen Bad Cannstatt und der Innenstadt, die Einrichtung zusätzlicher Busspuren/Bussonderstreifen im Stuttgarter Talkessel, der ausschließliche Betrieb von Euro-VI- oder Hybrid-Bussen im Stuttgarter Talkessel ab 1. Januar 2018 und die weitere Umsetzung des Radverkehrskonzepts und damit der Ausbau des Radwegenetzes auf den Hauptradrouten.

Darüber hinaus wurden ohne Änderungsvorschläge der Fraktionen zahlreichen weiteren Verbesserungen des ÖPNV im neuen Luftreinhalteplan zugestimmt. Darunter u.a. die Erhöhung der S-Bahn-Taktung und neue Züge bis 2025, die Einrichtung weiterer Expressbuslinien, die Verbesserung des Buszubringerverkehrs zur S-Bahn, die Erhöhung der Zugverbindungen im Schienenpersonennahverkehr bis 2021 und die Einrichtung drei neuer Metropolexpresslinien. Auch der Entwicklung und Umsetzung eines regionalen Park+Ride-Konzepts und der Erstellung eines Investitionsprogramms für den Fußverkehr wurde mehrheitlich zugestimmt. 

Die Landeshauptstadt Stuttgart regt in der Stellungnahme an, u.a. folgende neue und zusätzliche Maßnahmen in die 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans aufzunehmen: eine Abwrackprämie für Motorroller, die Entwicklung eines City-Logistik-Konzept, die Entwicklung eines Straßenreinigungskonzepts und die Umsetzung eines Heizungserneuerungsprogramms.

Ablauf und weiteres Vorgehen

Die in den Entwurf der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart aufgenommenen Maßnahmen hat das Regierungspräsidium Stuttgart mit dem Verkehrsministerium Baden-Württemberg abgestimmt und mit der Landeshauptstadt Stuttgart erörtert. Link zum Luftreinhalteplan: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/Seiten/aktuellemeldung.aspx?rid=133

Der Planentwurf wurde am 5. Mai 2017 der Öffentlichkeit vorgestellt. Vom 8. Mai 2017 bis 9. Juni 2017 lag der Planentwurf öffentlich aus. Bis Ende Juni 2017 konnte zu dem Planentwurf gegenüber dem Regierungspräsidium Stellung genommen werden. Im Rahmen dieser Auslegung äußert sich nun die Landeshauptstadt Stuttgart zu dem Planentwurf auf Basis des Gemeinderatsbeschlusses.

Nach Eingang aller Stellungnahmen wird das Regierungspräsidium Stuttgart diese sichten und prüfen. Der finale Luftreinhalteplan wird bis Ende August fertiggestellt.

Hintergrund 3. Fortschreibung Luftreinhalteplan

Wegen Überschreitungen der Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid im Stuttgarter Stadtgebiet wurde bereits im Jahr 2005 ein erster Luftreinhalteplan für die Landeshauptstadt Stuttgart aufgestellt, der am 1. Januar 2006 in Kraft getreten ist. Da die Maßnahmen des ersten Luftreinhalteplans nicht ausreichten, die Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid im gesamten Stadtgebiet einzuhalten, wurde der Luftreinhalteplan bereits zweimal mit weiterführenden Maßnahmen fortgeschrieben (in den Jahren 2010 und 2014).

Die zusätzlichen Maßnahmen führten zu einer weiteren Verbesserung der Belastungssituation in Stuttgart. Dennoch werden die Grenzwerte für die Kurzzeit-belastung bei Feinstaub und der Grenzwert für die Langzeit- und die Kurzzeitbelastung bei Stickstoffdioxid nicht überall im Stadtgebiet von Stuttgart eingehalten. Deshalb muss der Luftreinhalteplan für die Landeshauptstadt Stuttgart erneut mit weitergehenden Maßnahmen fortgeschrieben werden. Dazu dient die 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans, deren Entwurf Gegenstand dieser Vorlage ist.

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