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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Straßenbauprojekt Rosensteintunnel - Kündigung des Bauvertrags mit der WOLFF&MÜLLER Ingenieurbau GmbH: "Stadt hat wichtige Gründe"

Die Landeshauptstadt Stuttgart plant, den Bauvertrag aus "wichtigen Gründen" zu kündigen und weist Anschuldigungen des Unternehmens zurück, welche in einer mehrseitigen Presseinformation herausgegeben wurden. Über die Kündigung wird am Abend des 16. März der Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung entscheiden.

Die Stadt hat die Kündigung schon länger angedroht. Zuletzt vor rund einem Monat auf Grund des mangelnden Baufortschritts. Erste Kündigungsandrohungen wegen schwerwiegender Sicherheitsverstöße auf der Baustelle reichen noch deutlich weiter zurück. Die Stadt hat seit November 2015 intensiv versucht, die Meinungsverschiedenheiten zum weiteren Bauablauf sowie den Vergütungsansprüchen der Baufirma durch eine gütliche Einigung zu beseitigen.

Die zahlreichen Gespräche, die auch der Technische Bürgermeister Dirk Thürnau geführt hat, haben aus Sicht der Stadt kaum zu Ergebnissen geführt und insbesondere keinerlei tragfähige Perspektive hinsichtlich Kosten und Terminen zur Fertigstellung eröffnet. Erst nach dem Scheitern dieser langdauernden Einigungsversuche und zur Abwendung einer bereits drohenden Kündigung hat die Stadt der Baufirma eine letzte Möglichkeit eingeräumt, von sich aus Termine und Zahlungsbeträge vorzuschlagen, um die Fertigstellung im Rahmen einer Vergleichsvereinbarung zu sichern. Obwohl nach Überzeugung der Stadt und ihrer Berater eine solche Vereinbarung durchaus kalkulierbar gewesen wäre, hat es die Baufirma stets abgelehnt, hierzu einen eigenen konkreten Vorschlag vorzulegen. Die Stadt hat bis zuletzt Gespräche mit verschiedenen Vertretern von Wolff & Müller geführt bzw. angeboten.

Wolff & Müller beanstandet, dass in den Presseberichten von "Nachforderungen" der Baufirma in Höhe von 43 Mio. Euro die Rede ist und hält diese Zahl für Überzogen. Dies hat die Stadt nie behauptet. Richtig ist: Zwischen der Stadt und der Baufirma ist - bei einer vertraglichen Bausumme von rund 41 Mio. Euro - bereits nach rund einem Drittel der vertraglichen Bauleistung ein Betrag von 30 Mio. Euro strittig (Abrechnungs- und Nachtragsforderungen), weitere (mindestens) 13 Mio. Euro Forderungen erwartet die Stadt noch auf Basis einer Hochrechnung für die weiteren Bauleistungen.

Die von Wolff & Müller ins Feld geführten Behinderungen sind aus Sicht der Stadt weitestgehend unberechtigt. Die Ausführungsplanung war Wolff & Müller vertraglich übertragen. Die Planung des Bauablaufs war nach dem Vertrag - wie auch bei anderen Bauverträgen üblich - grundsätzlich Sache des Auftragnehmers Wolff & Müller, die Stadt hatte den Rahmen für die Bauphasenplanung im Zusammenhang mit den Verkehrsführungen bereitgestellt. Dennoch war Wolff & Müller trotz zahlreicher Aufforderungen der Stadt nicht bereit, Fragen des weiteren Bauablaufs, die sich aufgrund von vergleichsweise unbedeutenden Umstellungen in der Anfangsphase des Projekts gestellt haben, in gemeinsamen Gesprächen mit der Stadt zu klären. Die einzige in den zurückliegenden Verhandlungen zustande gekommene Vereinbarung betraf die termingerechte Erstellung einer Baustraße für das Bauvorhaben S21. Selbst diese Vereinbarung konnte das Unternehmen nicht halten.

Die Kündigung soll auch wegen wiederholter Sicherheitsverstöße mit Gefahr für Leib und Leben ausgesprochen werden. Im März 2016 stürzte ein tonnenschwerer Betonquader von einem Teleskopstapler auf einen Polier, weil die Betonquader ohne die vorgeschriebenen Befestigungsmittel aufgeladen wurden. Wegen dieses Versäumnisses ermittelt die Staatanwaltschaft Stuttgart auch gegen die verantwortlichen Bauleiter von Wolff & Müller wegen fahrlässiger Tötung. Trotz mehrfacher Abmahnung, dass der Baufirma bei weiteren Sicherheitsverstößen mit Gefahr für Leib und Leben der Auftrag entzogen werde, wurde am 27.02.2017 an den Gleisen der SSB ohne die nach den geltenden Vorschriften erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen gearbeitet und hierdurch erneut Gefahr für Leib und Leben von Arbeitern und Dritten geschaffen. Daher hat die Stadt die Einstellung der Bauarbeiten am 7. März angeordnet.

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