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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Feuerwerk an Silvester erlaubt: Verbot zur Luftreinhaltung wäre gesetzlich unzulässig

Das private Feuerwerk ist auch zum Jahreswechsel 2017/18 erlaubt. Im Vorjahr gab es Diskussionen um ein Verbot für das Stuttgarter Stadtgebiet. Grund waren die hohen Feinstaub-Werte an Neujahr. So lag der Tagesmittelwert am 1. Januar 2017 am Neckartor bei 202 Mikrogramm, in der Hohenheimer Straße sogar bei 254 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft - erlaubt sind 50 Mikrogramm

Auf Initiative von Oberbürgermeister Fritz Kuhn haben die Verwaltung und das Polizeipräsidium Stuttgart daher geprüft, ob ein Verbot in Stuttgart zulässig wäre. Der Bürgermeister für Sicherheit, Ordnung und Sport, Dr. Martin Schairer machte am Montag, 13. November, deutlich: "Ein Verbot des Feuerwerks zur Luftreinhaltung ist rechtlich nicht zulässig. Das hat unsere intensive Prüfung der Rechtslage gezeigt. Basis ist das Sprengstoffrecht." Dieses ermöglicht ein Verbot in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern. Dies würde dem Lärm- und dem Brandschutz dienen. "Deswegen ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auch oft in Städten verboten, die viel Fachwerk bieten. Zum Schutz der Gesundheit - und darum dreht sich die Diskussion in Stuttgart - sehen weder das Sprengstoffrecht noch das Immissionsschutzrecht ein Verbot vor. Auch unsere Kollegen in München sind zu diesem Schluss gekommen bei ihren Prüfungen." Schairer weiter: "Natürlich ist es ein schöner Brauch, das neue Jahr mit Raketen und Böllern zu begrüßen. Dennoch sollte sich jeder bewusst sein, was das Feuerwerk in seinem Umfeld, ja in seiner Umwelt auslösen kann. Hier steht jeder von uns in der Verantwortung, etwas zur Senkung der Luftbelastung beizutragen."

Um die Feinstaubbelastung dauerhaft zu senken, hat die Stadt schon einiges bewegt. Neben dem Feinstaubalarm in Verbindung mit dem Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs, zahlreichen Maßnahmen für Radler und Fußgänger wurde zusammen mit dem Land Baden-Württemberg der Betrieb von Komfort-Kaminen an Tagen mit Feinstaubalarm untersagt. Weitere Maßnahmen sollen auf der Grundlage des künftigen Luftreinhalteplans des Regierungspräsidiums in Angriff genommen werden. Die Verwaltung hat dem Gemeinderat für den Doppelhaushalt 2018/19 rund 25 Millionen Euro neue Investitionen in die nachhaltige Mobilität vorgeschlagen.

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