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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Höhere Gebühren bei Abfallbeseitigung und Gehwegreinigung

Zu Beginn des neuen Jahres muss die Stadt einige Gebühren im Bereich der Abfallwirtschaft, der Gehwegreinigung sowie der Sondernutzung für Wochen-, Floh- und Krämermärkte erhöhen. Gesenkt werden dagegen Gebühren im Bereich der Abfallgroßmengen. Dies hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 16. November beschlossen. Die Änderungen treten zum 1. Januar 2018 in Kraft.

In der Abfallwirtschaft werden die Restabfallgebühren 2018 um durchschnittlich 4,67 Prozent erhöht. Bestellungsänderungen bei den 60 bis 240 Liter- sowie 1,1 Kubikmeter-Behältern werden um jeweils zwei Euro erhöht: auf insgesamt 42 beziehungsweise 54 Euro. Zusatzleerungen wegen Mehranfall, Versäumnis oder Falschbefüllung steigen in der Regel um rund zwei Euro - lediglich bei den 1,1 Kubikmeter Großbehältern sinken die Kosten um neun Euro. Die Direktanlieferer an der Abfallverbrennungsanlage Münster müssen künftig 0,98 Prozent mehr bezahlen. Dagegen sinken die Gebühren bei Großanfallstellen um durchschnittlich 1,5 Prozent. Neu bei der Wertstofferfassung ist der Sack für Mehrmengen an Altpapier. Er kostet einen Euro und kann nur bei den Bezirksämtern erworben werden.

Alle anderen üblichen Gebühren im Bereich der Abfallwirtschaft bleiben gegenüber 2017 unverändert. Der Vollservice beim Bioabfall wird voraussichtlich Anfang 2019 eingeführt, steht jedoch unter dem Vorbehalt der notwendigen Stellenschaffung im Doppelhaushalt 2018/19 sowie der Unterbringung des zusätzlichen Personals.

Bei der Gehwegreinigung werden die Gebühren in der Reinigungszone I bei siebenmaliger Reinigung in der Woche von 53,80 auf 54,60 Euro pro laufenden Meter und bei wöchentlich dreimaliger Reinigung von 23 auf 23,40 Euro erhöht. In der Reinigungszone II steigen die Kosten von 143,10 auf 147,30 Euro pro laufendem Meter.

Beschicker von Wochen-, Floh- und Krämermärkten müssen dagegen nicht tiefer in die Tasche greifen: Hier werden die Gebühren vorerst nicht erhöht. Dies, obwohl der zuständige Betrieb Märkte Stuttgart GmbH 2018 einen wesentlich höheren Pauschalbetrag an die Stadt abführen muss. Da diese Sondernutzungsgebühr viele Jahre unverändert blieb, wird sie im neuen Jahr von pauschal 150.000 Euro auf 200.000 Euro steigen.

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