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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Verbot von Komfort-Kaminen bei Feinstaubalarm - Stadt kontrolliert Einhaltung

Mitarbeiter der Stadt Stuttgart werden ab dem nächsten Feinstaubalarm Besitzer so genannter Komfort-Kamine auf das Betriebsverbot ansprechen. Die Verwaltung kennt nun zahlreiche Betreiber, weil sie erste Datensätze aus den Kehrbüchern der Schornsteinfeger ausgewertet hat.

Dabei handelt es sich um Adressen aus dem Talkessel. Damit können die Mitarbeiter jetzt stichprobenartig die Einhaltung des Verbots kontrollieren. Insgesamt, schätzt die Stadt, gibt es 20.000 Komfort-Kamine in Stuttgart.

Der Bürgermeister für Städtebau und Umwelt, Peter Pätzold, erklärte am Mittwoch, 22. November: "Unsere Mitarbeiter werden die Besitzer von Komfort-Kaminen zunächst informieren und beraten. Wichtig ist die Aufklärung über die Vorschriften bei Feinstaubalarm und den Betrieb von Komfort-Kaminen. Bei den Kontrollen steht also die Information der Bürger im Vordergrund."

Holzverbrennung macht erheblichen Teil der Feinstaub-Emissionen aus

Ein erheblicher Teil der Feinstaub-Emissionen, die in Stuttgart gemessen werden, entsteht aus der Holzverbrennung. Laut einer Studie der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) macht das Heizen mit Holz je nach Messstelle im Jahresmittel zwischen fünf und 32 Prozent der Feinstaub-Belastung aus. Von den 68 Überschreitungstagen, die im Jahr 2015 an der Messstation Neckartor festgestellt wurden, wurden 12 bis 16 durch Emissionen aus der Holzfeuerung mitverursacht.

Pätzold sagte: "Mit Holz befeuerte Kamine leisten einen relevanten Beitrag zu den Überschreitungen der Feinstaub-Grenzwerte. Deshalb müssen wir auch hier ansetzen, um die gesetzlich vorgegebenen Werte einzuhalten." Grundsätzlich gehe man aber davon aus, dass sich die Bürgerinnen und Bürger gesetzestreu verhalten, also auch im Falle dieser Verordnung, so Pätzold.

Ausnahmegenehmigungen für das Betriebsverbot von Komfort-Kaminen können beim Amt für Umweltschutz beantragt werden. Bislang sind beim Amt 393 Anträge eingegangen. Erteilt wurden 160 Ausnahmegenehmigungen, 12 Anträge wurden wieder zurückgezogen, nachdem die Prüfung ergeben hat, dass die Voraussetzung für die Erteilung nicht gegeben ist. Die übrigen Anträge sind noch in Bearbeitung.

Laut des Deutschen Wetterdiensts (DWD) ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass die Stadt diese Woche Feinstaubalarm auslösen muss.

Hintergrund zur Luftqualitätsverordnung-Kleinfeuerungsanlagen

Das Land Baden-Württemberg hat im Januar 2017 eine Verordnung über Betriebsbeschränkungen für kleine Feuerungsanlagen (Luftqualitätsverordnung-Kleinfeuerungsanlagen) verabschiedet. Damit ist der Betrieb von sogenannten Komfort-Kaminen an Tagen mit Feinstaubalarm im Stadtgebiet Stuttgart verboten. Komfort-Kamine sind Kamine oder Kaminöfen, die eher der Behaglichkeit als der Wärmeerzeugung dienen. Sie werden auch als Einzelraumfeuerungen bezeichnet, da sie nur einzelne Räume beheizen und oft nur als Zusatzheizung zu einer Gas- oder Ölheizung betrieben werden. Das Betriebsverbot gilt zwischen dem 15. Oktober 2017 und dem 15. April 2018. Die Stadt hat dazu entsprechendes Informationsmaterial (Pressemitteilungen, Amtsblatt, Flyer, online) zur Verfügung gestellt.

Den Flyer gibt es zum Download unter: www.stuttgart.de/img/mdb/item/584407/124041.pdf

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