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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Beginn des Grünrückschnitts

In der Ausgabe Nr. 29 des Stuttgarter Amtsblatts vom 19. Juli wurden Maßnahmen zum Freischneiden des Lichtraumprofils für bestimmte Hauptwirtschaftswege im Außenbereich angekündigt.

Diese Grünrückschnittarbeiten beginnen am Freitag, 10. August, und werden über mehrere Wochen in den folgenden Gewannen durchgeführt.

  • Wangen/Rohracker: Wangener Höhenweg, Lehenwald, Dürrbach, Kornhasen/Rappenklinge/In den Braunhalden, Schillerlinde/Schleifrain/Im Schleifrain, Waldebene Ost, Engenbergweg/Engenberg/Klinge, Burg/Hohlweg/Lehen, Alosen/Halde/Schmidberg, Rohrackerstraße.
  • Bad Cannstatt/Burgholzhof: Birkenäcker/Hirschplan/Im Rot, Bergheide/Sparrhärmling/Kalter Berg, Wolfersberg.
  • Münster: Hasenholz/Neugereut/Reute/Reutegäßle, Seitzle/Untere Weinberge, Altenberg/Mittlerer Weinbergweg/Noll, Unter den Weinbergen, Feldwiesen/Wäldlesweg/Hasenäcker, Brunnenäcker/Rainäcker.
  • Untertürkheim/Obertürkheim/Uhlbach: Furt/Plieninger/Häldes, Wolfertsbach, Finsterklinge, Törle, Fuchsberg.

Für diese Gewanne werden die privaten Anlieger der Hauptwirtschaftswege aufgefordert, ihrer Verpflichtung zum Rückschnitt gemäß § 28 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg nachzukommen. Überhängende Zweige von Anpflanzungen sind zurückzuschneiden, so dass keine Beeinträchtigung für die Verkehrsteilnehmer besteht.

Anlieger sind nach § 28 Abs. 2 des Straßengesetzes des Landes Baden-Württemberg dazu verpflichtet, diese Maßnahmen durchzuführen.

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