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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Ladenlokale in Stadtteilzentren fördern

Mehrere Stadtteilzentren in Stuttgart weisen erhebliche funktionale Defizite und auch so genannte "Trading-Down-Prozesse" auf, das bedeutet leerstehende Läden, erhöhte Fluktuation, Billiganbieter und das Vordringen von Spielhallen, Wettbüros und Gastronomiebetrieben, die Vergnügungsstätten ähneln. Mit einer "Richtlinie zur Revitalisierung von Ladenlokalen in Geschäftsstraßen" will die Stadt jetzt gezielt die Stadtteilzentren Bad Cannstatt, Feuerbach, Untertürkheim, Vaihingen, Weilimdorf und Zuffenhausen fördern. Dies hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 6. Dezember beschlossen.

Mit der negativen Entwicklung ist langfristig nicht nur die Versorgung des jeweiligen Stadtteils mit Waren und Dienstleistungen gefährdet, sondern auch dessen gesellschaftliche und kulturelle Mitte.

Mit der städtischen Förderung sollen Einzelhandel, Dienstleistung und im Einzelfall auch Gastronomie erhalten und möglichst zurückgewonnen sowie die Geschäftsstraßen gestärkt werden. Dabei kann es sich um bauliche Maßnahmen handeln, mit denen ein Leerstand, eine ungeeignete Nutzung oder vorhandene Mängel behoben werden können. Auch eine gestalterisch hochwertige, nutzungsbezogene Festeinrichtung für einen Laden kann im Einzelfall dazu gehören.

Generell werden vorrangig Maßnahmen gefördert, die einen besonderen Mehrwert für das Stadtteilzentrum beziehungsweise ein innovatives Konzept verfolgen. Die Stadt hat bereits in den Jahren 2016/2017 ortsspezifische Handlungskonzepte und Schlüsselmaßnahmen zur Erneuerung der gefährdeten Stadtteilzentren entwickelt und vor Ort abgestimmt. Dafür hat der Gemeinderat einen kommunalen Investitionsfonds eingerichtet und Mittel in Höhe von insgesamt 2,7 Millionen Euro sowie weitere 150.000 Euro für Planung und spezifische Projekte bereitgestellt.

Das Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung arbeitet zurzeit gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung an einem Leitfaden, der Detailfragen regelt und als Orientierungshilfe für Antragsteller dient.

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