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Bauplatz Q5 im Neckarpark wird ausgeschrieben

Der Gemeinderat hat am 22. Februar mit großer Mehrheit beschlossen, den städtischen Bauplatz Q5 im NeckarPark in Bad Cannstatt ausschließlich an die Mitglieder des "Bündnisses für Wohnen" auszuschreiben. Das Flurstück 2997/18 an der Frachtstraße mit einer Größe von rund 39 Ar wird in die Baufelder Q5 West und Q5 Ost mit jeweils 1974,5 Quadratmetern aufgeteilt.

Der gewerbliche Anteil soll jeweils etwa zehn Prozent der künftigen Geschossfläche betragen, der Anteil für Wohnnutzung bis zu 90 Prozent der künftigen Geschossfläche. Es sollen insgesamt vorläufig rund 86 Sozialmietwohnungen mit einer durchschnittlichen Wohnungsgröße von 65 Quadratmetern und 18 Mietwohnungen im Programm "Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher" mit einer durchschnittlichen Größe von 82 Quadratmetern gebaut werden. Der Kaufpreis beträgt insgesamt 4.411.720 Euro. Die Stadt kann die Grundstücke entweder verkaufen oder im Erbbaurecht vergeben.

Das Ausschreibungsverfahren startet am 26. Februar, über die Vergabe beziehungsweise die Erteilung einer Grundstücksoption entscheidet der Gemeinderat im Juli dieses Jahres. Ab August können die Käufer mit der Mehrfachbeauftragung der Architekten beginnen. Im ersten Quartal 2019 ist dann vorgesehen, die Verträge abzuschließen.

Das Quartier Q5 liegt im Baugebiet NeckarPark nördlich des neuen Veielbrunnenparks. Laut dem Bebauungsplan Reichenbachstraße beträgt die Traufhöhe 13,5 Meter im nördlichen Bereich und 16,5 Meter zur Grünen Mitte und dem Veielbrunnenpark hin im südlichen Bereich. Wegen der Größe des Quartiers und der Zufahrtsbeschränkungen im Bebauungsplan wird das Quartier in Nord-Süd-Richtung in die zwei unabhängigen Baufelder Q5 West und Q5 Ost geteilt.

Um zu vermeiden, dass in dem Gebiet eine einseitige Bevölkerungsstruktur entsteht, muss die Hälfte der Sozialmietwohnungen über die sogenannte "mittelbare Belegung" im Bestand des Wohnungsunternehmens außerhalb des Gebiets erfolgen. Dabei stellen die Unternehmen freie (neu zu vermietende), nicht gebundene Wohnungen aus ihrem eigenem Bestand zur Verfügung. Die dadurch auf Q5 West oder Q5 Ost "freiwerdenden" Sozialmietwohnungen können dann am freien Wohnungsmarkt vermietet werden.

Die Grundstücke werden den Stuttgarter Wohnungsbauunternehmen in der ersten Stufe in einem einfachen Auswahlverfahren übergeben. Über die Vergabe entscheidet der Gemeinderat. Um trotzdem eine hohe städtebauliche und architektonische Qualität zu erreichen, sind die Käufer in der zweiten Stufe zu einer einfachen Mehrfachbeauftragung von in der Regel drei Architekturbüros verpflichtet.

Die Käufer müssen die Vorgaben der Stadt aus dem Mobilitätskonzept einhalten. Sie sind verpflichtet, auf ihrem Grundstück technische Infrastrukturen für die Einrichtung von Stellplätzen für Elektrofahrzeuge und Elektrofahrräder vorzusehen und solche Stellplätze bereitzustellen. Dafür müssen zunächst mindestens 20 Prozent der Pkw- sowie der Fahrrad-Abstellplätze mit der Ladeinfrastruktur ausgestattet werden.

Der Kaufpreis von 4.411.720 Euro ergibt sich aus dem Verkehrswert von 8.293.000 Euro abzüglich einer vorläufigen Grundstücksverbilligung in Höhe von 3.881.280 Euro für den Grundstücksanteil der städtischen Förderprogramme aus dem anteiligen Bodenwert.

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