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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Gemeinderat: AfD hat weiterhin Fraktionsstatus - OB Kuhn: "Fraktion soll das Hin und Her beenden"

Die Stadtverwaltung hat offiziell keinerlei Kenntnis von Veränderungen innerhalb der Gemeinderatsfraktion der AfD. Laut Medienberichten und einer Pressemitteilung aus der Geschäftsstelle der AfD-Fraktion soll ein Mitglied aus der Fraktion ausscheiden. Der Verwaltung selbst hat die Fraktion hierzu formal nichts angezeigt. Der Fraktionsvorsitzende und ein Stadtrat der AfD-Fraktion haben in einer neuerlichen Presseerklärung mitgeteilt, dass sich an ihrem Status als Fraktion nichts ändere.

Oberbürgermeister Fritz Kuhn, zugleich Vorsitzender des Gemeinderats, forderte die AfD-Stadträte auf, das Hin und Her um die Gemeinderatsfraktion zu beenden. Kuhn erklärte am Dienstag, 27. Februar: "Ich erwarte von den Mitgliedern der AfD-Fraktion im Gemeinderat, dass sie für Klarheit sorgen, wie es um die Fraktion bestellt ist, welcher der vier gewählten Stadträte dazu gehört und welcher nicht. Der Gemeinderat und auch die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf, dies zu erfahren." Die Tätigkeit als gewählter Stadtrat dürfe nicht zum Spielball widerstreitender Interessen werden. Außerdem gehe es auch um Steuergelder, die eine Fraktion zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhalte, so Kuhn.

Die AfD bildet eine von sechs Fraktionen im Stuttgarter Gemeinderat. Sie hatte Fraktionsstatus erreicht, nachdem ein Stadtrat von der FDP übergetreten war. Daraufhin verlor die FDP im Gemeinderat ihren Fraktionsstatus und arbeitet seither als Gruppe im Gemeinderat mit drei Mitgliedern.

Der Fraktionsstatus im Gemeinderat ist an die Mindestzahl von vier Stadträten oder Stadträtinnen geknüpft und bedeutet zugleich höhere Zuschüsse aus Steuergeldern für die Fraktionsarbeit und eine höhere Entschädigung für den Vorsitzenden oder die Vorsitzende.

Nach der Geschäftsordnung des Gemeinderats sind dem Oberbürgermeister die Zusammensetzung einer Fraktion oder Änderungen in deren Zusammensetzung mitzuteilen. Dies kann bei Ausscheiden eines Mitglieds aus der Fraktion durch die Fraktion oder das ausscheidende Fraktionsmitglied selbst erfolgen. Erst mit Eingang der schriftlichen Mitteilung einer Änderung an den Oberbürgermeister ergeben sich möglicherweise Auswirkungen im städtischen Bereich, wie auf den Status der bisherigen Fraktion.

Der Ausschluss eines Mitglieds aus einer Fraktion ist dem Innenrechtsbereich der Fraktion zuzuordnen. Diesen Innenrechtsbereich regelt die Fraktion selbst; die Stadtverwaltung hat hierauf keinen Einfluss. Sie wird erst aktiv, wenn eine Fraktion eine offizielle schriftliche Meldung an den Oberbürgermeister übermittelt.

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