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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Klinikum Stuttgart: Stadt hat Maßnahmen konsequent eingeleitet

Die Landeshauptstadt Stuttgart weist den Vorwurf zurück, bei der Aufarbeitung im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit der International Unit (IU) des Klinikums nicht schnell genug reagiert zu haben.

Erster Bürgermeister Michael Föll, zugleich Krankenhausbürgermeister, erklärte am Montag, 26. Februar: "Der Vorwurf ist falsch. Die Stadt hat nach Vorlage des Berichts vom Rechnungsprüfungsamts im Dezember 2015 die nötigen Schritte konsequent und umgehend eingeleitet." Föll betonte: "Dabei haben wir die Wünsche von Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft befolgt und zunächst Vertraulichkeit gewahrt, um deren Arbeit nicht zu gefährden. So durfte der Bericht des Rechnungsprüfungsamts dem Klinikum nicht zur Kenntnis gegeben werden, weil seitens der Ermittlungsbehörden befürchtet wurde, dass Beweismittel vernichtet werden könnten."

Deshalb habe man zunächst die Vorgänge im Klinikum nicht vertieft aufklären können, weil es ja genau dazu der Mitwirkung der Mitarbeiter im Klinikum bedurft hätte. Erst nach ausdrücklicher Freigabe des Prüfberichts durch die Ermittlungsbehörden habe man diesen dem Klinikum zur Kenntnis bringen können. Föll erklärte weiter: "Wir haben die Arbeit der Steuerfahndung und die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft voll umfänglich unterstützt. Ich sehe daher keinen Widerspruch zwischen der Arbeit der Ermittlungsbehörden und der Aufklärungsarbeit innerhalb der Stadt - weder inhaltlich noch zeitlich."

Das Rechnungsprüfungsamt hatte pflichtgemäß den Oberbürgermeister am 18. Dezember 2015 in einem Bericht über Unstimmigkeiten bei Geschäften der International Unit insbesondere mit Partnern aus Libyen unterrichtet. Daraufhin wurden umgehend der damalige Krankenhausbürgermeister und der seinerzeit für das Rechtsamt zuständige Bürgermeister eingebunden und aufgefordert, die weiteren Schritte einzuleiten. So wurde mit Schreiben vom 23. Dezember 2015 der Staatsanwaltschaft der Bericht zur Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens übermittelt. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat dann gebeten, den Bericht des Rechnungsprüfungsamts nicht weiterzureichen und Dritten nicht bekannt zu machen, um die Ermittlungen nicht zu gefährden. Nach Abschluss der Durchsuchungen der Steuerfahndung im Klinikum und nach Freigabe des Berichts durch die Staatsanwaltschaft Ende Mai 2016 wurde der Bericht dem Klinikum zur Stellungnahme übersendet. Seitens des Klinikums wurde daraufhin zudem eine Anwaltskanzlei mit umfassenden internen Sachverhaltsermittlungen beauftragt.

Bereits zuvor hatte die Verwaltung organisatorische Maßnahmen geprüft und eingeleitet, in deren Verlauf sich unter anderem die Landeshauptstadt im März 2016 vom Geschäftsführer des Klinikums getrennt hat. Die Abwägung der zu treffenden Maßnahmen konnte nur auf der Grundlage der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Erkenntnisse vorgenommen werden. In die Abwägung war neben den städtischen Arbeitsrechtsexperten auch eine Kanzlei eingebunden. Dabei wurde damals der zeitnahen Auflösung des Vertrages der Vorzug gegenüber einer fristlosen Kündigung gegeben, nicht zuletzt, um zügig eine umfassende Aufklärung und einen personellen Neuanfang im Klinikum zu gewährleisten. Dem hatte der Gemeinderat zugestimmt.

Im Fall der zwei Kündigungsschutzklagen von Mitarbeitern des Klinikums haben die Kammern des Arbeitsgerichts gerade nicht festgestellt, dass mit dem Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 18. Dezember 2015 die Zwei-Wochen-Frist für eine fristlose Kündigung begonnen hat. Insbesondere haben die Kammern auch nicht die Kündigungsgründe in Zweifel gezogen. Die Kammern werfen nach dem Verständnis der Landeshauptstadt vielmehr die Frage auf, ob die Ermittlungen in Bezug auf eine außerordentliche Kündigung zügig genug eingeleitet und durchgeführt wurden. Hierzu ist die Verwaltung in beiden Fällen anderer Auffassung als das Gericht, weil die Stadt das jeweils Mögliche zeitnah eingeleitet hat. Gemeinsam mit den Rechtsberatern wird sich die Stadt daher zu gegebener Zeit mit den Urteilsbegründungen der Kammern auseinandersetzen und gegebenenfalls in Berufung zum Landesarbeitsgericht gehen.

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