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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Doppelhaushalt 2018/2019 vom Regierungspräsidium genehmigt - Rechtsaufsichtsbehörde lobt die solide Haushaltswirtschaft der Stadt

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat die Gesetzmäßigkeit des Doppelhaushalts 2018/2019 bestätigt und die erforderlichen Genehmigungen erteilt. Damit kann der Haushalt vollzogen werden. Dies teilte die Stadt am Montag, 19. März, mit. Der Gemeinderat hatte den Haushalt am 15. Dezember 2017 beschlossen.

Die Rechtsaufsichtsbehörde würdigt die derzeit bemerkenswerte gute und robuste Finanzlage der Landeshauptstadt. Dies sei, neben dem nachhaltig hohen Steueraufkommen, vor allem auch auf die disziplinierte Haushaltsführung der Landeshauptstadt Stuttgart zurückzuführen. Durch das von der Verwaltung vorgeschlagene und vom Gemeinderat beschlossene Maßnahmenpaket zur strukturellen Verbesserung des Stadthaushalts konnte die finanzielle Substanz spürbar gestärkt werden.

Dank der erwirtschafteten Liquiditätsüberschüsse aus Vorjahren und den im Doppelhaushalt geplanten Überschüssen können die umfangreichen Investitionen ohne neue Kreditaufnahmen finanziert werden. Unter der Annahme einer weiterhin guten wirtschaftlichen Entwicklung wird auch in den folgenden Jahren keine Trendwende erwartet. Allerdings weist das Regierungspräsidium darauf hin, dass die gute Ertragskraft ganz wesentlich von der starken Konjunktur getragen wird und das außergewöhnlich hohe Steueraufkommen sehr volatil ist. Größere Steuerrückgänge könnten im Hinblick auf das immense Gesamtvolumen des Stadthaushalts mit weitgehend nicht disponiblen Aufwendungen sowie dem künftigen Investitionsbedarf abrupt gravierende Etatverschlechterungen auslösen.

Das Regierungspräsidium fasst zusammen: "Mit Blick auf die kommenden Jahre ist es nun notwendig und wichtig, den momentan prosperierenden Etatstandard und die gute Liquiditätssituation dauerhaft zu erhalten, damit die erlangten finanzwirtschaftlichen Gestaltungs- und Handlungsspielräume verstetigt werden und die angemessene Aufgabenerfüllung der Stadt nachhaltig sichergestellt und adäquat weiterentwickelt werden kann. Ganz generell sollte das vorrangige Bestreben gerade in den derzeit konjunkturell guten Zeiten darauf ausgerichtet werden, die Haushaltsstruktur kontinuierlich weiter zu verbessern."

Erster Bürgermeister Michael Föll bewertet die Stellungnahme der Rechtsaufsicht positiv: "Mit der uneingeschränkten Genehmigung des Doppelhaushalts 2018/2019 können die geplanten Maßnahmen und Projekte umgesetzt und die Landeshauptstadt in vielen Bereichen spürbar vorangebracht werden. Das ist ein gutes Signal für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt. Allerdings müssen wir die Hinweise des Regierungspräsidiums ernst nehmen und die bewährte und stabilitätsorientierte Finanzpolitik konsequent fortsetzen."

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