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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Kundgebung in Stuttgart-Feuerbach: Versammlungsbescheid von Verwaltungsgericht verworfen - Die Stadt mahnt Respekt an

Die Stadt Stuttgart rechnet mit hunderten Demonstranten am Samstag, 12. Mai, im Zentrum von Feuerbach. Angemeldet ist dort eine Kundgebung, die sich gegen den geplanten Bau einer Moschee in dem Bezirk richtet. Die Veranstalter haben für ihre Kundgebung rund 150 Teilnehmer angemeldet. Gleichzeitig sind mehrere Gegendemonstrationen angemeldet, bei denen mit rund 500 Teilnehmern gerechnet wird.

Die städtische Versammlungsbehörde hatte die Veranstalter aufgefordert, ihre Kundgebung nach Zuffenhausen zu verlegen. Sie hatte dabei abzuwägen zwischen der grundgesetzlich gewährleisteten Versammlungsfreiheit und der öffentlichen Sicherheit. Die städtische Argumentation gründete auf dem Versammlungsgesetz. Die Veranstalter gingen dagegen mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht vor, dem die Richter nun am Freitag, 11. Mai stattgegeben haben.

Die Stadt erklärte, ihre Aufgabe sei es, Rechtsgüter abzuwägen. Dazu zählten die Versammlungsfreiheit und die Wahrung der öffentlichen Sicherheit. Ihr Bestreben sei es, dass Kundgebungen für die Beteiligten, für die Anwohner und für die Allgemeinheit sicher ablaufen. Hierzu mache sie entsprechende Auflagen und Vorgaben. Das Gericht sei nun eben der städtischen Argumentation nicht gefolgt.

Die Stadt erklärte weiter, jeder habe das Recht, die eigene Meinung in die Öffentlichkeit zu tragen und für die eigenen Ansichten zu werben. Zugleich habe jeder die Pflicht, Meinungen anderer zu respektieren und unnötige Provokationen zu vermeiden. Daher appelliert die Stadt an die Teilnehmer der Kundgebungen trotz aller Meinungsverschiedenheit fair und respektvoll miteinander umzugehen.

Die Polizei und die Versammlungsbehörde sind wie bei allen größeren Kundgebungen vor Ort.

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