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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Klinikum Stuttgart erhält eine neue Rechtsform

Das Klinikum Stuttgart wird künftig als gemeinnützige Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts geführt. Die neue Rechtsform gilt ab 1. Januar 2019. Bislang ist das Klinikum ein städtischer Eigenbetrieb. Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat der Umwandlung am Donnerstag, 25. Oktober, mit 35 zu 19 Stimmen bei einer Enthaltung zugestimmt. Eine Fortschreibung des sogenannten Vier-Seiten-Vertrags - zwischen Stadt, Klinikum, Personalrat und den Gewerkschaften - sichert die Zukunftsfähigkeit. Auch hier stimmte der Rat mit überwiegender Mehrheit bei vier Gegenstimmen zu.

Das Klinikum ist das größte Krankenhaus in Baden-Württemberg: An den Standorten Mitte mit Katharinenhospital und Olgahospital/Frauenklinik sowie Bad Cannstatt bietet es derzeit 2198 Planbetten. Es versorgt jährlich rund 90.000 Patienten stationär und mehr als 500.000 Patienten ambulant. Mit rund 7000 Beschäftigten, Umsatzerlösen von über 560 Millionen Euro und einer Bilanzsumme von knapp einer Milliarde Euro ist das Klinikum auch ein bedeutender Wirtschaftsbetrieb in Stuttgart und der Region. Tätig ist es auf Grundlage der Landeskrankenhausplanung im Sinne der Maximalversorgung.

Erster Bürgermeister und Krankenhausbürgermeister Michael Föll sagte: "Das Klinikum Stuttgart ist ein Juwel. Seine medizinischen und pflegerischen Leistungen finden deutschlandweit Beachtung. Die Umwandlung ermöglicht es, die Führungs-, Entscheidungs- und Aufsichtsstrukturen des Klinikums zukunftsfähig aufzustellen und sowohl transparenter als auch professioneller auszugestalten." Die neue Rechtsform schaffe eine klare Abgrenzung von Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten, stärke die Trägeraufsicht und verkürze die Entscheidungswege. "Die Landeshauptstadt bleibt Trägerin, es gibt keine Privatisierung. Die Rechtsform ist ein klares Bekenntnis der Landeshauptstadt, dass die Erfüllung des Versorgungsauftrages der Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger weiterhin in kommunaler Verantwortung bleibt." Die Gesellschaftsform der selbständigen Kommunalanstalt wurde 2015 vom Landtag eingeführt.

Die beschlossene Fortschreibung des sogenannten Vier-Seiten-Vertrages regelt die Ausstattung des Klinikums Stuttgart mit den notwendigen Finanzmitteln und stellt die Verantwortung des Trägers für die Beschäftigten sicher. Der Vier-Seiten-Vertrag ist wichtig im Hinblick auf die Umwandlung des Klinikums und schafft auch die Grundlagen für das große Neubauvorhaben Katharinenhospital. EBM Föll: "Der Vertrag gibt den Beschäftigten Verlässlichkeit und Sicherheit, was die zukünftige Entwicklung des Klinikums Stuttgart anbelangt, und erfordert von der Landeshauptstadt Stuttgart erhebliche finanzielle Verpflichtungen. Das ist gut investiertes Geld in die Krankenhausversorgung in Stuttgart."

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