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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Landeshauptstadt Stuttgart fordert eine auskömmliche finanzierte Pflege

Das in Berlin zur Beratung stehende Pflegepersonalstärkungsgesetz hat die Intention, die Pflege im Krankenhaus zu entlasten und zukünftig besser zu finanzieren. Nach derzeitigem Stand der Verhandlungen soll jedoch mit Einführung des neuen Gesetzes der seit 2013 bestehende Pflegezuschlag gestrichen werden.

Stuttgarts Erster Bürgermeister Michael Föll, Krankenhausbürgermeister und Vorsitzender des Verbandes der Stuttgarter Krankenhäuser, weist in einem Brief an die baden-württembergischen Abgeordneten des Bundestags-Gesundheitsausschusses in Berlin darauf hin, dass nicht nur im Ballungsraum Stuttgart die Krankenhäuser auf eine verlässliche und solide Finanzierung angewiesen sind. "Angesichts des Fachkräftemangels in fast allen krankenhausrelevanten Berufsgruppen und des hohen Preis- und Mietniveaus im Land dürfe durch das Pflegepersonalstärkungsgesetz keine negativen Auswirkungen auf die Krankenhausfinanzierung entstehen", so Föll.

Er fordert daher einen Erhalt des Pflegezuschlags sowie eine Berücksichtigung des überdurchschnittlichen Preis- und Lohnniveaus in Baden-Württemberg, das ganz besonders auch die Landeshauptstadt trifft. Ein Wegfall des Pflegezuschlags gegenüber den zusätzlichen Finanzierungsmitteln für die Finanzierung der Pflege würde für alle Krankenhäuser in Baden-Württemberg zusammen im Saldo eine Budgetkürzung von 20 Millionen Euro ausmachen. "Im Ergebnis würden Verbesserungen bei der Pflege durch Verschlechterungen bei anderen Berufsgruppen erkauft", warnte Föll.

Außerdem betont Föll, dass bei der Finanzierung der medizinischen Zentren die sektorenübergreifende Versorgung einbezogen werden muss. Das betrifft in Stuttgart sowohl die Onkologischen Schwerpunkte mit der Brückenpflege als auch die bisherigen Aufgaben aus dem Baden-Württembergischen Geriatriekonzept.

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